Organisation + |
Satzung, Aktionen |
|
|
|
Filme |
||
Online-Anmeldung |
||
Nur wenn es gelingt,
Fakepower-Stromerzeugung als unsinnig und Kohlestrom in der derzeitigen Lage
als alternativlos für jedermann einsichtig klar zu machen, wird der
Energiewende-Stopp gelingen. Wir wollen nicht die Welt retten sondern unser
aller Existenz sichern. Spätestens dann werden Sie den Ernst der
Lage erkennen. Wenn genügend viele mitmachen sind die 40 EUR p.a., der
NAEB-Mitgliederbeitrag, Ihre beste Zukunftssichernde Ausgabe. |
Wollen Sie kostenfrei und in leicht
verständlicher Form über die Energiewende die Wahrheit erfahren, melden Sie
sich hier für das PM-Briefing an. Sollte Ihnen Strom immer noch ein
"böhmisches Dorf" sein oder Sie Entscheidungsprobleme bei der Wahl
eines Stromlieferanten haben, können Sie auf eine persönliche individuelle
Beratung per Telefon oder ZOOM in maximal 2 Sitzungen zurückgreifen. Für weitergehende
Beratung und Information ist Vereins Mitgliedschaft Voraussetzung (links) (40
EUR p.a.) |
Wollen Sie Ihre Nachbarn, Ihre Bekannten
und Verwandten, Ihre Arbeitskollegen, Ihre Parteifreunde über Fakepower und
die Bedeutung von Strom für unser aller Existenz und Wohlergehen aufklären,
rufen Sie unsere aus der Praxis entstandenen Handzettel ab. |
01N5 6 Energiewende-Lügen |
||
Luft
zum Atmen, Wasser, Nahrung, Wärme, Strom: 2.NS1/2-Energieversorgung wieder herstellen, weiterhin
Erdgas- statt Wasserstoff-Wirtschaft. 3.Kohle-KW Stopp stoppen/ KW ausbauen,
heimische Förderung (BK- und StK)
forcieren/reaktivieren. 4.CO2-"Steuer" beenden
(ETS/nEHS/KTF auflösen (Klima- und Transformationsfonds" (KTF)) 5.GEG stoppen, statt Wärmepumpenpflicht 3.
Wärmeschutzverordnung (1995, Kamin ~ Sicherheit) 6.E-Fuels stoppen; Elektromobilität nur für Nahverkehr
propagieren. Informationen
für Newbys zum NAEB-internen Monats-Briefing-Bezug
mit regelmäßigen Online-Sitzungen: |
Die 6 Aktionspunkte
links stellen einen volkswirtschaftlichen Kraftakt wie den Wiederaufbau nach
Weltkrieg 2 dar. |
Ich erkläre durch Aufruf des Beitrittsfensters unten
und Aktivierung des Buttons meine Beitrittsbereitschaft zum Verein.
Die Satzung und das Programm
habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch die Organisation. Ich bin
damit einverstanden, dass der
Jahresbeitrag in Höhe von 40 Euro von meiner angegeben Bankverbindung eingezogen
wird. Der Verein erklärt verbindlich,
dass er die hier gewonnen Daten nicht an Dritte weitergibt und intern nur im
Sinne der Satzung des Vereins verwendet.
Der Mitgliedsstatus ist "aktives Mitglied". Es gibt daneben die Stati Vollmitglied (mit weitergehenden Verpflichtungen) und
Sponsor (paasiv).
Achtung: Sie werden aufgefordert, Ihre Bankverbindung in einem nicht
abgesicherten Dialog einzugeben. Falls Sie diese Information
nicht über Internet eingeben wollen,
können Sie stattdessen die Erklärung als Adobe-Dokument ausdrucken und uns per
Post
oder Fax zukommen lassen:
http://www.naeb.info/Dokumente/Beitrittserklaerung.pdf
Hier melden Sie sich online an!
Wir begrüßen Sie als neues Mitglied in unserer
Organisation. Unser Verein ist steuerbegünstigt gemäß Abgabenordnung
(AO - §§ 51 bis 68) FA Berlin-Mitte für Körperschaften
Unsere Organisation:
Vorsitzender |
Heinrich Duepmann |
Stellv. Vorsitzender |
vakant |
Leiter Finanzen |
Ludger Elberfeld |
Schriftführer |
Karl Eichner |
Leiter Öffentlichkeitsarbeit |
Prof. Dr. Hans-Günter Appel |
Leiter Technik |
Ernst-Friedrich Behr |
|
|
Postalische Anschrift |
NAEB e.V. Stromverbraucherschutz |
|
Mühlenstr. 8a, 14163 Berlin |
Vorstands-Geschäftstelle |
Georg-Buechner-Weg 3,
33335 Gütersloh |
Email |
|
Fax / Telefon |
05241 702909 / 05241 702908 |
Spenden |
Bis 200 EUR reicht Ihr Zahlbeleg als Quittung fürs
Finanzamt, ab 80 EUR erhalten Sie ohne Anforderung die Bestätigung. |
Bankverbindung |
Sparkasse Berlin, IBAN |
Impressum:
Der Verein naeb, e.V., Berlin, vertreten
durch den geschäftsführende Vorstand gemäß Registereintrag, ist
verantwortlich für die Seiten Der Verein NAEB e.V. prüft und aktualisiert nach Möglichkeit die
Informationen auf seiner Website ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich
Fakten inzwischen verändert haben.
Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht
übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die
mittels Hyperlink verwiesen wird. Des Weiteren behält sich der Verein NAEB e.V. das Recht vor, Änderungen
oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. |
||
1. Vorsitzender |
Leiter Finanzen |
|
|
|
|
Siehe auch Vita unter wer ist NAEB / Koepfe
Grundlegendes
Diese Datenschutzerklärung
soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der
Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber
[Ihre Kontaktdaten einfügen] informieren.
Der Websitebetreiber nimmt Ihren
Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich
und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Da durch neue Technologien und
die ständige Weiterentwicklung dieser Webseite Änderungen an dieser
Datenschutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen sich die
Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen.
Definitionen der verwendeten Begriffe
(z.B. “personenbezogene Daten” oder “Verarbeitung”) finden Sie in Art. 4 DSGVO.
Zugriffsdaten
Wir, der
Websitebetreiber bzw. Seitenprovider, erheben aufgrund unseres berechtigten
Interesses (s. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Daten
über Zugriffe auf die Website und speichern diese als „Server-Logfiles“ auf dem
Server der Website ab. Folgende Daten werden so protokolliert:
Besuchte Website
Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
Menge der gesendeten Daten in Byte
Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
Verwendeter Browser
Verwendetes Betriebssystem
Verwendete IP-Adresse
Die Server-Logfiles werden für maximal
7 Tage gespeichert und anschließend gelöscht. Die Speicherung der Daten erfolgt
aus Sicherheitsgründen, um z. B. Missbrauchsfälle aufklären zu können. Müssen
Daten aus Beweisgründen aufgehoben werden, sind sie solange von der Löschung
ausgenommen bis der Vorfall endgültig geklärt ist.
Reichweitenmessung & Cookies
Diese Website
verwendet Cookies zur pseudonymisierten
Reichweitenmessung, die entweder von unserem Server oder dem Server Dritter an
den Browser des Nutzers übertragen werden. Bei Cookies handelt es sich um
Merker-Dateien, welche auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Ihr Browser
greift auf diese Dateien zu. Durch den Einsatz von Cookies erhöht sich die
Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit dieser Website.
Falls Sie nicht möchten, dass Cookies
zur Reichweitenmessung auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, können Sie dem
Einsatz dieser Dateien hier widersprechen:
Cookie-Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative: http://optout.networkadvertising.org/?c=1#!/
Cookie-Deaktivierungsseite der US-amerikanischen Website: http://optout.aboutads.info/?c=2#!/
Cookie-Deaktivierungsseite der europäischen Website: http://optout.networkadvertising.org/?c=1#!/
Gängige Browser bieten die
Einstellungsoption, Cookies nicht zuzulassen. Hinweis: Es ist nicht
gewährleistet, dass Sie auf alle Funktionen dieser Website ohne Einschränkungen
zugreifen können, wenn Sie entsprechende Einstellungen vornehmen.
Erfassung und Verarbeitung
personenbezogener Daten
Wir nutzen Ihre Ihre personenbezogenen Daten nur
gesetzlich erlaubten Rahmen, speichern diese Daten nur auf unserem eigenen
Server, sofern Sie in die Datenerhebung einwilligen und geben sie nicht an
Dritte weiter.
Als personenbezogene Daten gelten
sämtliche Informationen, welche dazu dienen, Ihre Person zu bestimmen und
welche zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Ihr Name,
Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Diese Website können Sie auch besuchen,
ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Zur Verbesserung unseres
Online-Angebotes speichern wir jedoch (ohne Personenbezug) Ihre Zugriffsdaten
auf diese Website. Zu diesen Zugriffsdaten gehören z. B. die von Ihnen
angeforderte Datei oder der Name Ihres Internet-Providers. Durch die
Anonymisierung der Daten sind Rückschlüsse auf Ihre Person nicht möglich.
Umgang mit Kontaktdaten
Nehmen Sie mit uns
als Websitebetreiber durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung auf,
werden Ihre Angaben gespeichert, damit auf diese zur Bearbeitung und
Beantwortung Ihrer Anfrage zurückgegriffen werden kann. Diese Daten werden
nicht an Dritte weitergegeben.
Umgang mit Kommentaren und Beiträgen
Hinterlassen Sie
auf dieser Website einen Beitrag oder Kommentar, wird Ihre IP-Adresse
gespeichert. Dies erfolgt aufgrund unserer berechtigten Interessen im Sinne des
Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO und dient der Sicherheit
von uns als Websitebetreiber: Denn sollte Ihr Kommentar gegen geltendes Recht
verstoßen, können wir dafür belangt werden, weshalb wir ein Interesse an der
Identität des Kommentar- bzw. Beitragsautors haben.
Google Analytics
Diese Website
nutzt aufgrund unserer berechtigten Interessen zur Optimierung und Analyse
unseres Online-Angebots im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit.
f. DSGVO den Dienst „Google Analytics“, welcher von
der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA) angeboten wird. Der
Dienst (Google Analytics) verwendet „Cookies“ –
Textdateien, welche auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Die durch die
Cookies gesammelten Informationen werden im Regelfall an einen Google-Server in
den USA gesandt und dort gespeichert.
Google LLC hält das europäische
Datenschutzrecht ein und ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen
zertifiziert:
https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active
Auf dieser Website greift die
IP-Anonymisierung. Die IP-Adresse der Nutzer wird innerhalb der
Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraum und in den anderen
Vertragsstaaten des Abkommens gekürzt. Nur in Einzelfällen wird die IP-Adresse
zunächst ungekürzt in die USA an einen Server von Google übertragen und dort
gekürzt. Durch diese Kürzung entfällt der Personenbezug Ihrer IP-Adresse. Die
vom Browser übermittelte IP-Adresse des Nutzers wird nicht mit anderen von
Google gespeicherten Daten kombiniert.
Im Rahmen der Vereinbarung zur
Auftragsdatenvereinbarung, welche wir als Websitebetreiber mit der Google Inc.
geschlossen haben, erstellt diese mithilfe der gesammelten Informationen eine
Auswertung der Websitenutzung und der Websiteaktivität und erbringt mit der
Internetnutzung verbundene Dienstleistungen.
Die von Google in unserem Auftrag
erhobenen Daten werden genutzt, um die Nutzung unseres Online-Angebots durch
die einzelnen Nutzer auswerten zu können, z. B. um Reports über die Aktivität
auf der Website zu erstellen, um unsere Online-Information zu verbessern.
Sie haben die Möglichkeit, die
Speicherung der Cookies auf Ihrem Gerät zu verhindern, indem Sie in Ihrem
Browser entsprechende Einstellungen vornehmen. Es ist nicht gewährleistet, dass
Sie auf alle Funktionen dieser Website ohne Einschränkungen zugreifen können,
wenn Ihr Browser keine Cookies zulässt.
Weiterhin können Sie durch ein Browser-Plugin verhindern, dass die durch Cookies gesammelten
Informationen (inklusive Ihrer IP-Adresse) an die Google Inc. gesendet und von
der Google Inc. genutzt werden. Folgender Link führt Sie zu dem entsprechenden Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Alternativ verhindern Sie mit einem
Klick auf diesen Link (WICHTIG: Opt-Out-Link
einfügen), dass Google Analytics innerhalb dieser
Website Daten über Sie erfasst. Mit dem Klick auf obigen Link laden Sie ein „Opt-Out-Cookie“ herunter. Ihr Browser muss die Speicherung
von Cookies also hierzu grundsätzlich erlauben. Löschen Sie Ihre Cookies
regelmäßig, ist ein erneuter Klick auf den Link bei jedem Besuch dieser Website
vonnöten.
Hier finden Sie weitere Informationen
zur Datennutzung durch die Google Inc.:
• https://policies.google.com/privacy/partners?hl=de
(Daten, die von Google-Partnern erhoben werden)
• https://adssettings.google.de/authenticated
(Einstellungen über Werbung, die Ihnen angezeigt wird)
• https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
(Verwendung von Cookies in Anzeigen)
Wir verwenden keine von Social-Media-Plugins von Facebook
bzw. Twitter
Einbindungen von YouTube-Videos
Wir verwenden keine Crossframe-Zugriffe bei
abgespielten Youtube –Filmen auf unseren Seiten. Es
erfolgt keine Daten-Übergabe zwischen iFrame und
unserer eigenen Seite.
Newsletter-Abonnement
Der
Websitebetreiber bietet Ihnen einen Newsletter an, in welchem er Sie über
aktuelle Geschehnisse informiert. Möchten Sie den Newsletter abonnieren, müssen
Sie eine valide E-Mail-Adresse und die ersten 2 Stellen der Postleitzahl für
die regionale Zuordnung angeben. Weiterhin fordern wir eine Telefonnummer ein,
um ggf. die Ernsthaftigkeit Ihres Interesses und die Gültigkeit Ihrer Angaben
Wenn Sie den Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem
Newsletter-Empfang und den erläuterten Verfahren einverstanden. Der erfolgt
durch uns selbst und nur in elektronischer personalisierter Form. In jedem
versendeten Newsletter sind die vollständigen Informationen über die
gespeicherten personenbezogenen Daten enthalten. Widerruf und Kündigung: Ihre
Einwilligung zum Erhalt des Newsletter können Sie jederzeit widerrufen und
somit den Newsletter-Bezug stoppen. Nach Ihrer Kündigung erfolgt die Löschung
Ihre personenbezogenen Daten. Ihre Einwilligung in den Empfang erlischt
gleichzeitig. Am Anfang jeden Newsletters finden Sie den Link zur Kündigung.
Die über Sie gespeicherten Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.
Rechte des Nutzers
Sie haben das
Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Verarbeitungseinschränkung
oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Falls zutreffend, können Sie auch
Ihr Recht auf Datenportabilität geltend machen.
Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können
Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. Da wir die
vollständige Information über gespeicherte und genutzte Daten jeder versendeten
Nachricht beifügen, sind wir nicht verpflichtet, weiteren Auskunftsersuchen
Genüge zu tun.
-- Löschung von Daten
Sie haben ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten
werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es
keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung
nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke
erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem
Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.
-- Widerspruchsrecht
Nutzer dieser Webseite können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und
der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu jeder Zeit widersprechen.
-- Wenn Sie eine Berichtigung, Sperrung
oder Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten
wünschen oder erteilte Einwilligungen widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte
an folgende E-Mail-Adresse:
Veranstaltungs-Kalender
Falls Sie weitere Informationen über die Veranstaltung
benötigen, schicken Sie bitte dem Ansprechpartner eine Nachricht.
Datum |
Typ |
Ort |
Zielgruppe |
Status |
Verantwortlich |
Uhrzeit/Dauer |
Kosten |
On demand |
Vortrag (Unsinsprojekt) Strom+Wärmewende |
Präsenz |
Bürger |
Anfrage |
Duepmann |
1,5 h |
Reisekosten |
|
|
|
|
info@naeb.info |
|
|
|
|
|
Mit unserem professionellen Infostand mit über 20 aussagekräftigen
Tafeln, 2 Aufrollern, einem markanten Werbetisch
kommen wir mit unseren sachkundigen Mitgliedern gern zu einer Ausstellung in
Ihrem Wohnort (Baumesse, Energiemesse, Stadtmesse, u.ä.)
oder auch mit dem Freiflächenstand in die Fußgängerzone
Vortraege
Wir klären die
Verbraucher auf und liefern das Rüstzeug, um eine sachbezogene Diskussion mit
Energiewende-Vertretern erfolgreich zu bestehen.
Der Erfolg liegt dabei selten in deren Überzeugung sondern eher in der
Vermittlung des tatsächlichen Sachstandes an unvoreingenommene Dritte.
Die Vorträge sind kostenlos, lediglich die Reisekosten gemäß steuerlichen
Richtlinien fallen an. Mindestteilnehmerzahl je nach Publikum und Situation
10-15 Teilnehmer.
Zu Vortrag naeb_02 ist ein Booklet gegen eine Schutzgebühr von 3,00 Euro
veraltet, Neuauflage in Arbeit – Anfang 2023
Für Vorträge ab 50
bis 250 Teilnehmer haben wir bei Bedarf Beamer,
Großleinwand, Lautsprecheranlage verfügbar. Mietgebühr 80 EUR zzgl. Transport
Vortrag Energie-Engpass, Stromwende, Wärmewende , Hauptreferent Duepmann
(naeb_04) Dauer ca. 150 min
-- Russen-Gas
-- Energiewende/EEG Chronologie 1990 –
heute
-- Stromversorgung – Technik
-- Defizite der EE
-- Psychologie der Energiewende
-- Wärmewende
-- Volkswirtschaftliche Auswirkungen /
Apokalypse
-- Rettungsplan DE
Vortrag naeb_02 + WKA-Umwelt/Gesundheitsaspekte Hauptreferent Duepmann +
Vernunftkraft-Referent (naeb_02a) Dauer ca. 100 min
-- wie naeb_02
-- Naturschutzaspekte
-- Gesundheitsaspekte
-- Genehmigungsverfahren
Unsere Vorträge vermitteln keinerlei politische Informationen oder Werte.
Unser Thema ist
ausschließlich die zukunftssichere preiswerte Stromversorgung für Bürger,
Gewerbe und Industrie. Wir nehmen allerdings dabei in Kauf, dass sich unser
Ansatz im pragmatischen Widerspruch zum derzeit von der Regierung vertretenen
sogenannten 2 Grad-Ziel befindet: Wir sagen offen und ehrlich, dass nach dem
verabschiedeten
Kernkraftausstieg der Erhalt unserer Kohlekraftwerke gemäß unserer Meinung
Vorrang vor einer Pilotfunktion bei dem politischen Ziel hat, weil der Erhalt
dieser Stromerzeugung
essentielle Vorraussetzung für den Erhalt des
Industriestandortes Deutschland ist. Ggf. müssen dazu auch internationale
Verträge aufgekündigt werden.
Wir müssen beim derzeitigen Status der öffentlichen Meinung akzeptieren, dass
unsere Information von der Mehrheit der Bürger nicht nachvollzogen wird.
Gleiches gilt für die
politischen Parteien. Wir haben nur wenige Male überhaupt für die CDU einen
Vortrag gehalten, etwas häufiger für die AfD und für alle anderen Parteien nie.
Unsere Einschätzung ist, dass im derzeitigen politischen Umfeld ausschließlich
die AfD bereit ist, unsere Botschaft zur Kenntnis zu nehmen.
Wir kritisieren allerdings deutlich das Bürgerferne Weltklimarettungskonzept
insbesondere der Partei Die Grünen.
Programm 2023.1 b) Abbau und Ausschluß zukünftiger "CO2-Steuern" egal wie
benannt. 3. Jede FP-KWh Stromnetz stellt
einen volkswirtschaftlichen Schaden
(!) von 23 Ct./kWh dar. Die Erzeugung ist unverzügliche zu stoppen ggf.
unter Inkaufnahme von Ersatzzahlungen, da diese überkompensiert werden durch
vermiedene Netzausbau und Redispatch-Kosten 4. Kostenvergleiche von FP und
konventioneller Arbeit bzw. Leistung sind methodisch unzulässig, da FP wegen
inhärenter funktionaler Defizite den Betrieb eines Stromnetzes nicht
gewährleisten kann und damit keine einzige FP-KWh ohne die Verfügbarkeit
eines von konventionellen Erzeugern betriebenen und stabil gehaltenen Netzes
zum Verbraucher geliefert werden könnte. Ergo: ein Äpfel- mit
Birnen-Vergleich. 5. Biomasse-Kraftwerke (als
Ergebnis der KWKG2020-Gesetzgebung) sind wegen Vergeudung der Ressource Holz
und aus Umwelt-schutzgründen zu verbieten. Ausgenommen sind industrielle mit
Abfall und Altholz betrieben BHKW bis 25 MW Leistung. 6.Das Stromnetz ist mit
Fakepower (Wind, Voltaik, Biogas) nicht betreibbar, also ist deren Verwendung
für eine Begrenzung des AGW* kein Nutzen, abgesehen davon zeigt die mehr als
Verdoppelung der Stromkosten seit Beginn der Nutzungsversuche (ca. 2000 bis
2017) evident und unbestreitbar die volkswirtschaftliche Unsinnigkeit von
Fakepower. 7. Effizienzsteigerung von
Dampfkraftwerken mit dem Ziel reduzierten Energieverbrauchs (und damit
implizit reduzierter CO2-Emission, was kein Schadstoff gemäß
Schadstoff-Emissions-Verordnung ist), resultiert im wesentlich aus der
Erhöhung der Dampfparameter. Die gesetzlichen Vorschriften der
Emissionsgrenzwerte für die Schadstoffe NOx, SOx und Feinstäube sind einzuhalten. F&E im
Stromerzeugungsbereich inkl. Primärenergie-Technologiebewertung ist nicht
NAEB-Thema. 8. Neubau von (Druckwasser-)
Kernenergie Gen 3 ist zu teuer, Gen 4 und SMR(klein, modular) auf absehbare
Zeit nicht verfügbar, so dass beim gegenwärtigen Primärenergie-Engpass KK
keine Option ist. Damit steht zur Absicherung der erforderlichen
Stromerzeugungskapazität primär Kohle zur Verfügung, da derzeit nicht
gesichert davon ausgegangen werden kann, dass die russische Gas-Belieferung
in hinreichendem Umfang wieder hergestellt wird. Der Kraftwerkspark ist
unbedingt zu erhalten. Verschärfungen von Umweltauflagen, die Kraftwerke
älterer Technologie unwirtschaftlich werden lassen, sind zu entschärfen. 10. Wir fordern die
unverzügliche Reparatur und Wieder-Inbetriebnahme von Nordstream
Lieferungen zu den best erreichbaren Konditionen,
ggf. auch unter Einbringung von Energie-Abnahme-Garantie mit rezessiven
Auswirkungen auf die Fakepower-orientierte deutsche Energielieferung.
Glaubhaftigkeit dieses Angebotes entsteht durch die Aussetzung aller
Reduktionsvorgaben und Nutzungsverbote für klassische Treib- und Heizstoffe
(Benzin/Diesel bzw. Kohle/Gas) und die Aussetzung der "CO2-Steuern"
wie schon unter 2b) gefordert. 11. Der Versuch der
Substitution von "Fossil" durch Wasserstoff ist wegen
physikalischer und technischer Unmöglichkeit und wegen Unbezahlbarkeit zu
stoppen. Wasserstoff ist als nicht natürlicher Rohstoff in der Herstellung
unbezahlbar teuer und wegen der physikalischen Eigenschaften als
Primärenergie-Ersatz nicht geeignet. 12. Argumentation gegen die
AGW-These wäre beim weltweiten Hype erfolglos, u.a. weil der Sachverhalt
komplex und damit für den Bürger nicht nachvollziehbar ist und Diskussionen
in Glaubensfragen enden. CO2-Hilfsargumentationen wie Pflanzenwachstum und
Temperatur-Korrelationen sind nicht dienlich, genauso wenig wie die
Falsifizierung von mathematischen AGW-Modellen. Ergo: Thema ignorieren! Zu
CO2-Argumentation siehe auch Ziffer 7. 13. Kooperation mit verwandten
Organisationen ist nur dann vertretbar, wenn diese sich klar zu unseren
Positionen bekennen. Nur auf
Basis des Grundgesetzes gemäß Programm und tatsächlich agierende Parteien
werden unterstützt 14.
NAEB betreibt WEB-Sites für die Zielgruppen "nicht Sachkundige
Bürger" ~ .de, technisch Interessierte mit Bereitschaft zum Engagement
~.info und News- und Unterhaltungs-Interessierte ~ .tv.
Die Ansprache ist derzeit auf erstere ausgerichtet. *
AGW ~ anthropogenic global warming
(menschengemachter Klimawandel) |
Rettungsmaßnahmen
Energieversorgung / Verhinderung De-Industrialisierung Deutschland 6.E- / Bio-Fuels
stoppen; Kfz-Batteriemobilität stoppen(*). Zukünftig, wenn Existenz
gesichert: Kernkraft-Werke, Fracking + Horizontal-Drilling Technologie |
Leserbrief-Erfassung
Wir wollen
identifizierbaren Leserbriefschreibern (Anschrift, Telefon), die sich in
Leserbriefen klar zu unserer Energiewende-Position bekennen,
NAEB in einem kurzen Anschreiben mit ergänzenden Unterlagen (Flyer Strom-Lüge,
Kohleverstromung) kurz vorstellen und sie zum Engagement bewegen.
Damit das vom Aufwand her praktikabel ist, geht das nur über eine gewisse
Automatisierung:
Bedienung des Dialogs Leserbrief-Erfassung:
Geben Sie bitte als erstes Ihre persönliche Email-Adresse ein, damit bei
Erhalt der Information zweifelsfrei erkennbar ist, dass Sie die Daten erfasst
haben
Nur Vorgänge von NAEB-Mitgliedern werden verarbeitet!
Unter Email-Kopie geben Sie bitte einfach ein „j“ ein, wenn Sie in dem
Ansprache-Prozess selbst aktiv werden wollen.
Dann würde Ihr Name im Anschreiben auftauchen und der Hinweis im Text
kommen, dass Sie den Leserbriefschreiber ggf. telefonisch ansprechen werden.
Nun zur Auswahl der Kandidaten:
1. Vollständige Anschrift und Telefonnummer ist klar, was in vielen
Zeitungen schon ein Hürde darstellt.
2. Bitte versuchen Sie zweifelsfrei zu identifizieren, dass der Schreiber
unsere Position vertritt. Versuchen Sie auch zu erkennen, ob da nur jemand als
Frustschreibern oder Selbstdarsteller agiert. Bei beiden können wir uns das
Porto sparen.
3. Unter Titel_Überschrift geben Sie bitte den
Text an, unter dem der Schreiber veröffentlicht hat.
4. Unter Text-Auszug erfassen Sie bitte ggf. eine prägnante Passage
(nicht zu lang) aus seinem Text.
5. Bemerkung ist für Sie mit einer Nachricht an die Administration.
Wir schicken keine Kopie o-ä. des Leserbriefes – vom Aufwand her nicht
vertretbar.
Wenn Sie oben ein „J“ angegeben haben, bekommen Sie eine Kopie elektronisch
des Vorganges und ich gehe dem nicht weiter nach. Es obliegt Ihnen dann, mich
über weitere Ergebnisse in Kenntnis zu setzen.
Wenn Sie kein „j“ eingeben, verfolgt die Administration den Vorgang
IT-mäßig weiter und informiert Sie über Reaktionen.
Dialog-Aufruf
Vielen Dank –
Sie werden über den weiteren Vorgang informiert!
Aufklärungsmaterial und
Hilfestellung – Ansprache Energiewende-kritischer Verbände und Unternehmen
Hier rufen Sie die Handzettel bis 200st je Code direkt ab: Formular Versendung nur bei vollständiger Adress-/Telefondaten-Erfassung.
Code |
Bitte fragen Sie an per Email und Sie erhalten Material - kostenlos |
Spalten |
Ansicht |
DEMO |
6 Aktionen durchsetzen für Energieversorgung statt Klimarettung |
2 |
|
01N5 |
6 Lügen der Energiewende/Übersicht, Fakepower, Speicher, Sparen |
4 |
|
02NK |
Aktionskonzept, Zurück auf 2000, Zahlen, Fakepower, Strompreise |
2 |
|
03NE |
Dino, Kohlestrom, CCS |
4 |
|
04AE |
Blackout, dumm gelaufen |
4 |
|
05N4 |
Holzverbrenner-BHKW, EEG + KWKG |
4 |
|
08NS |
CO2-Steuer, Zertifikate, E-Car |
4 |
|
11NG |
Erdgas, LNG, Pipelines, H2-Farben, kurzkettiger Kohlenwasserstoff |
4 |
|
12QW |
Wasserstoff-Kurzversion |
2 |
|
13NW |
Wasserstoff, Energieträger, Transportmedium, -Farben |
4 |
|
14NW |
GEG,Wärmewende, Wärmepumpe, Heizung, Dämmen,
Fossilfrei |
4 |
|
15QH |
Fernwärme, Aus für Heizung, Fußbodenheizung |
2 |
|
16NW |
GEG24 Hzg-Verbot + Dämmzwang |
2 |
|
17FH |
Fakepower, Stromnetz, KKW – totes Pferd |
4 |
In Arbeit |
Ansprache Energiewende-kritischer Verbände und
Unternehmen
Meinungsbildner,
auch Influencer genannte äußern sich kritisch in
Medien zur Energiewenden und Sie haben den Eindruck,
dass die das ehrlich meinen und nicht Energiewende-Wühlmäuse sind?
Sie sind Empfänger des Monatsbriefings oder Mitglied bei NAEB.
Erfassen Sie hier die Daten dieses Meinungs-Bildners:
-Ihre Email-Adresse, unter der Sie das Monatsbriefing oder unsere
Mitglieder-Informationen erhalten
-Firmennamen des Verbandes oder der Firma, für die er in dem Artikel spricht
-Name
-Titel und Vorname
-Funktion (Geschäftsführer, Verbandssprecher, Vorsitzender,
Betriebsratsvorsitzender)
-Ort
-Medium, bevorzugt die Zeitung wo der Artikel erschien
-Überschrift des Artikels
-Datum des Artikels, der Zeitung.
Wir schreiben diese Kritiker der Energiewende mit einem
Satz Handzettel an und bitte sie, die Handzettel in ihrer Organisation
auszulegen.
Gern können Sie die Felder Straße und Postleitzahl ausfüllen oder auch z.B.
einen Empfehlung der Handzettel im Feld Straße unterzubringen.
Hier ist der Aufruf der Funktion Energiewende-Kritiker Datenerfassung.für das Anschreiben
Sie erhalten per Email eine Kopie des Anschreibens und können den Vorgang dann
verfolgen.
NAEB ~ Nationale Anti
Energiewende Bewegung (falls Sie sich über dieses zungenbrechende Kürzel (bitte nicht mit
"ä" aussprechen) nicht merken können)
wobei national nicht für Gesinnung steht sondern zum Ausdruck bringen soll,
dass wir die einzige Organisation sind, die bundesweit für das Ziel preiswerter
und gesicherter Strom für alle steht. Wir verfolgen keine Partikularinteressen
wie Nimbys und Nukes. Wir
wollen auch keine Bücher oder T-Shirts verkaufen und
nicht über unsere Beiträge für die Schreiberlinge Meriten erwerben. Wir wollen,
dass der Strom wieder 10 Cent/kWh kosten und das Gas wieder 6 Cent, und zwar
ohne Subvention.
Und wir wollen das jetzt erreichen mit den Techniken und Energien, die sich
seit 50 Jahren bewährt haben. Wir müssen nichts entwickeln oder erfinden,
wir müssen nur Kram wieder abräumen, dazu gehören ganz viele Gesetze und
Plastik-Zeug in der Landschaft und eingefärbtes Glas auf dem Dach, und
wir wollen unsere Äcker wieder für die Produktion von Nahrung frei haben.
Dazu haben wir uns diese Satzung gegeben. Beachten Sie auch unser Programm, mit dem wir unseren Rahmen definiert haben
und uns auch die Nimbys,
Nukes, Energie-Erfinder und sonstwen
vom Hals halten wollen.
Satzung des Vereins NAEB e.V. Stromverbraucherschutz Beschlossen durch die Gründungsversammlung am und Beschluß
am sowie Beschluß am sowie Beschluß vom § 1 Name
und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen NAEB e.V. Stromverbraucherschutz,
gesprochen „NAEB e.V.“, und hat seinen Sitz in Berlin. Er ist im
Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. § 2 Ziel und Zweck (1)
Der Verein ist eine Vereinigung von natürlichen und juristischen
Personen, die durch ihren Beitritt die Ziele und die nachstehenden
Paragraphen anerkennen. (2)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung,
konkret gemäß § 52 (2) Nr. 16 AO – Förderung von
Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (siehe Punkt 3). Der Verein ist
selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. (3)
Vereinszweck
ist die Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern, die Förderung der
Wissens-vermittlung sowie die Aufklärung und die Beratung der Verbraucher im
Bereich der Energiegewinnung, Energieweiterleitung und Energieverwertung
insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Energiekosten und im Hinblick auf
die Verwendung erneuerbarer Energien auch unter Berücksichtigung der
Marktlage, der Qualität und der verschiedenen im Wettbewerb angebotenen Waren
und Dienstleistungen sowie die Aufklärung der Verbraucher über die
Intentionen der in diesem Markt kommerziell tätigen Unternehmen. Dieses Ziel
steht vor dem Hintergrund, dass überhöhte Stromkosten eine wesentliche
Beeinträchtigung der Lebensqualität insbesondere der Bürger mit geringerem
Einkommen darstellen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. Durchführen wissenschaftlicher Veranstaltungen, 2. Durchführen von Informations- und Beratungsveranstaltungen
für Verbraucher sowie die Beratung von Verbrauchern, 3. Sammeln, aufbereiten und weitergeben von Informationen an
Mitglieder, interessierte Bürger, politische Entscheidungsträger sowie andere
Körperschaften und Vereinigungen, 4. Anregungen an die Kommunal- und Landesverwaltungen sowie
deren Verbänden, den Gesetzgeber und
andere Körperschaften und Vereinigungen zugunsten des Vereinsziels zu geben, 5. Aufklären der Öffentlichkeit über die Auswirkungen
politischer Entscheidungen und Gesetze im Energiebereich auf die
Allgemeinheit. 6. Unterbindung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften zu
Lasten der Verbraucher durch geeignete rechtliche Maßnahmen. (4)
Der Verein ist parteipolitisch neutral. (5)
Die Betätigung des Vereins durch die vertretungsberechtigten
Mitglieder erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung. (6)
Der Verein löst sich auf, wenn der Vorstand das Vereinsziel als
dauerhaft erreicht ansieht und dieses in einem Protokoll einer zu diesem
Zwecke einberufenen Vorstandssitzung festhält. (Siehe § 11 Auflösung des
Vereins) § 3 Mitgliedschaft (1) Mitglied kann jede natürliche
Person (ab dem 16. Lebensjahr) oder juristische Person (Vereine, Firmen und
Körperschaften) werden. Mitglieder müssen die Gewähr dafür bieten, sich zu
den in § 2 genannten Zielen zu bekennen. Juristische Personen werden durch
ihren gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter vertreten, sie haben
jeweils nur eine Stimme. (2) Die Mitgliedschaft
gliedert sich in: -
Aktive Mitglieder (Typ A), -
Fördernde Mitglieder (Typ C). (3)
Im Einzelnen ist die Mitgliedschaft wie folgt geregelt: 1.
Aufnahme a) Die Beitrittsbereitschaft wird durch schriftlichen Antrag
bekundet. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Der
Beschluss wird dem Beitrittswilligen per E-Mail per Brief oder per Fax
mitgeteilt. b) aufgehoben c) Die Mitgliedschaft als
Förderndes Mitglied (Typ C) wird erlangt durch Zahlung einer einmaligen
Spende von mindestens 2 Jahresbeiträgen. Weitere Beiträge sind nicht
festgesetzt, aber ausdrücklich erwünscht. 2.
aufgehoben 3.
Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft a) Die Mitgliedschaft beginnt am 1. Januar des Jahres des
Aufnahmebeschlusses des geschäftsführenden Vorstandes über den
Aufnahmeantrag. Die Mitgliedschaft gilt zeitlich unbegrenzt bis zum Eintreten
der Erreichung des Vereinsziels. Sie endet ggf. vorher durch Austritt, durch
Tod oder Ausschluss des Mitgliedes oder Liquidierung der juristischen Person. b) Der Austritt kann
jeweils zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss schriftlich dem
Verein spätestens bis zum 30. 9. des Austrittsjahres mitgeteilt werden. c) Die Mitgliedschaft
eines aktiven Mitgliedes erlischt zum Jahresende, wenn der Jahresbeitrag
trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt wurde bzw. nicht eingezogen werden
konnte. Die Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes endet im 3. Kalenderjahr
nach dem Beitritt, wenn er seit wenigstens einem Jahr vom Vereinsvorstand
nicht mehr erreicht werden kann oder an einer Veranstaltung des Vereins nicht
mehr teilgenommen hat. 4. Pflichten Das Mitglied ist
verpflichtet, sich aktiv für das Erreichen der Vereinsziele einzusetzen, die
Satzung einzuhalten und die Mitgliedsbeiträge zu entrichten. 5. Rechte Jedes Mitglied hat das Recht an den Vereinsveranstaltungen
teilzunehmen, ausgenommen den Vorstandssitzungen. Vorschlags-, Antrags- und
Stimmrecht haben aktive Mitglieder. Fördernde Mitglieder haben kein
Vorschlags- oder Antragsrecht. Zur Unterstützung von
Aktivitäten, die die Ziele des Vereins fördern, haben die Gliederungen des
Vereins das Recht, Vorstandsmitglieder z.B. für
Vorträge anzufordern. Dies erfolgt nach Terminabstimmung und unter Erstattung
der Reisekosten der Vorstandsmitglieder. 6. Vereinsausschluss Ein Mitglied kann aus
dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt,
den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen nachweislich nicht
nachkommt. § 4 Organe des Vereins (1) Die Organe des Vereins
sind: - die Mitglieder(voll)versammlung
sowie - der
Vorstand. (2) Die Organe sind
unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie
unter Einhaltung der satzungsmäßigen Ladungsfrist einberufen wurden und
mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder des jeweiligen Organs anwesend
sind. (3) Die Sitzungen der
Organe werden durch den 1. Vorsitzenden unter Angabe der geplanten
Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher (Ladungsfrist) eingeladen. Die
Einladung muss Ort, Datum und Uhrzeit sowie die Tagesordnung der Versammlung
enthalten. Die Zustellung per E-Mail ist zulässig. (4) Die abschließend
wirksamen Beschlüsse der Vereinsorgane sind vom 1. Vorsitzenden zu
unterzeichnen. § 5
Mitgliederversammlungen (1) Der
Mitgliederversammlung ist zuständig für: - die Entgegennahme des
Jahresberichts einschließlich des Kassenberichtes - die Entgegennahme des
Berichts über die Rechnungsprüfung - die Entlastung und
Neuwahl des Vorstands - die Wahl der 2 Kassenprüfer - die Änderung der
Satzung (2) Die
Mitgliedervollversammlung ist die Mitgliederversammlung, zu der mindestens
2/3 der stimm-berechtigten Mitglieder erschienen sind. (3) fehlt bzw. aufgehoben (4) In jedem Kalenderjahr
ist mindestens eine Jahres-Mitgliederversammlung durchzuführen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind durch den 1. Vorsitzenden
einzuberufen, wenn: 1. der Vorstand dies mit
Zwei-Drittel-Mehrheit beschließt oder 2. ein Drittel der Mitglieder dies unter
Angabe des Zwecks und der Gründe oder der geforderten Tagesordnung schriftlich beim Vorstand
verlangen. (5) Die
Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, in dessen Abwesenheit vom
Stellvertreter oder in beider Abwesenheit von einem anderen Mitglied des
Vorstandes geleitet. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen und
ungültige Stimmen zählen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit,
jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit. (6) Über jede
Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und
von dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Das Protokoll wird auf der
nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt. § 6 aufgehoben § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht
aus: dem
1. Vorsitzenden, dem
Stellvertreter, dem
Leiter Finanzen, dem
Leiter Öffentlichkeitsarbeit, dem
Leiter Technik, dem
Schriftführer und dem
Geschäftsführer (optional; ggfs. in Personalunion 1. Vorsitzender). Eine
Personalunion des Geschäftsführers, des Leiters Technik sowie des Leiters
Öffentlichkeitsarbeit mit einer anderen Vorstandsfunktion ist möglich, bei
den anderen Ämtern ist dieses nicht möglich. Die Verteilung der Aufgaben,
soweit nicht in dieser Satzung geregelt, obliegt einer Regelung durch den 1.
Vorsitzenden. (2) Der Vorstand wird aus den
Mitgliedern des Vereins für die Dauer von 2 Jahren durch die hierzu stimmberechtigten Mitglieder
in einer Jahres-Mitgliederversammlung in folgender Reihenfolge gewählt: 1.
1. Vorsitzender, 2.
Stellvertreter, 3.
Leiter
Finanzen, 4.
Schriftführer, 5.
Leiter
Öffentlichkeitsarbeit, 6.
Leiter
Technik, 7.
Geschäftsführer
(optional) Eine Wiederwahl ist zulässig. Vorzeitig ausscheidende Mitglieder
sind in der nächsten Mitgliederversammlung durch Ergänzungswahl zu ersetzen,
die Amtszeit der durch Ergänzungswahl gewählten Vorstandsmitglieder endet mit
der nächsten regulären Vorstandswahl. (3) Entfällt (4) Der Geschäftsführende Vorstand
(Vorstand im Sinne des § 26 BGB) besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem
Stellvertreter und dem Leiter Finanzen. Der Verein wird gerichtlich und
außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der 1. Vorsitzende
hat außergerichtlich Alleinvertretungsberechtigung. (5) Der Vorstand ist
berechtigt, im Zuge der Anmeldung ins Vereinsregister und der Zuerkennung der
Gemeinnützigkeit notwendige Änderungen der Satzung zu beschließen, sofern das
Vereinsziel nicht berührt ist. Der Verein wird im Vereinsregister des
zuständigen Amtsgerichtes eingetragen. Dieser Absatz entfällt mit der
Eintragung in das Vereinsregister und mit der Anerkennung als gemeinnütziger
Verein. (6) Der Geschäftsführende Vorstand
ernennt bei Bedarf Vereinsmitglieder des Typs A, ergänzend zum Vorstand, als
Mitglieder des „erweiterten Vorstandes“. Diese sind jeweils nach
Vorstandsneuwahlen zu bestätigen. Eine gesonderte Entlastung dieser
Funktionsträger oder eine Bestätigung durch die Mitgliederversammlung erfolgt
nicht. Eine Bündelung von Funktionen des erweiterten Vorstandes auf
Vorstandsmitglieder ist nicht möglich. Übergangsweise kann jedoch bei
geplanter Neubesetzung ein Vorstandsmitglied eine Funktion des erweiterten
Vorstandes übernehmen. § 8 Satzungsänderung Für Satzungsänderungen, die nur
unter dem in der Einladung ausgewiesenem TOP behandelt werden dürfen, ist
eine Zweidrittelmehrheit der in der Versammlung anwesenden Mitglieder
erforderlich. Der Geschäftsführende Vorstand hat ein Vetorecht. § 9 Mitgliedsbeitrag (1)
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Die Zahlung
erfolgt bei Aktiven Mitgliedern über Bankeinzug. (2)
Die Höhe des Beitrages beträgt zum Zeitpunkt der Vereinsgründung
40 Euro/Jahr. Die Höhe des Beitrags der
Fördernden Mitglieder regelt § 3 Abs.3 Nr.1 c). Änderungen bedürfen der
Zustimmung des geschäfts-führenden Vorstandes. Der Beitrag von juristischen
Personen wird vom Geschäftsführenden Vorstand festgelegt. (3) Mitgliedsbeiträge
dürfen nur zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zu vergütende
Tätigkeiten sowie deren Erstattungssätze werden als Vorstandsbeschluss
festgelegt. § 10 Kassenverwaltung
und Mittelverwendung (1) Kassenverwaltung:
Sämtliche Mitgliedsbeiträge und das Vereinsvermögen werden vom Leiter
Finanzen verwaltet. Er hat über die Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen.
Die Kasse ist vor jeder Mitglieder-Jahres-Versammlung von zwei Kassenprüfern
zu prüfen. Sie werden für die Dauer von 2 Jahr mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder auf der Mitglieder-Jahres-Versammlung gewählt.
Darlehnszusagen von Vereinsmitgliedern zur Finanzierung von satzungsgemäßen
großen Vorhaben werden ebenfalls vom Leiter Finanzen verwaltet. (2) Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 11 Auflösung des
Vereins Die Auflösung des Vereins wird bei
Erreichung des endgültigen Vereinsziels durch den Vorstand beschlossen,
sofern der Vorstand die Ziele gemäß § 2 Abs. 6 als erreicht ansieht. Außerdem kann eine zu diesem Zwecke
einberufene Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit, unter Berücksichtigung
eines einfachen Vetorechtes des Vorstandes, die Auflösung beschließen. Bei Auflösung des Vereins oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks
Verwendung für Aufgaben und Ziele gemäß § 52 (2) Nr. 16 AO – Förderung von
Verbraucherberatung und Verbraucherschutz. § 12 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des
Vereins ist identisch mit dem Kalenderjahr __________________________________________________________________________________________ Ergänzung Aufgabenverlagerung
aus aufzulösendem Beirat in erweiterten Vorstand sowie Begriffskorrekturen in
den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 11,
in der ordnungsgemäß einberufenen Versammlung am
|