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Stromverbraucher-Beratung ~ Kampf für Drittelung der Stromkosten!


Mit Einführung der Strompreisbremse wird spätestens ab Quartal II 2023 der Durchschnittsbezugspreis im Grundversorgerbereich
gemittelt über ca. 650 Stadtwerke bei 44,5 Cent/kWh liegen, ohne die Subvention der Strompreisbremse sogar
über 50 Cent. Damit das Leben wieder lebenswert wird in Deutschland, muss (und kann) von den tatsächlichen
Kosten her der Strompreis wieder auf 15 Cent sinken. Dazu müssten wir die Weltklimarettung den Chinesen und US-Bürgern überlassen
(die gemeinsam allein für bald 2/3 der CO2-Emissionen verantwortlich sind, wir für 2%), die Fakepower, die Stromsteuer, die CO2-Steuer,
die diversen Umlagen im Energie-Bereich, hinter denen sich keine volkswirtschaftlichen Leistungen verbergen, abschaffen

und wieder die äußerst preiswerten russischen Kohle- und Gas-Lieferungen in Anspruch nehmen – wobei wir bei letzterem auf den
guten Willen Russlands setzen müssen. Aber die anderen den größten Anteil verursachenden Punkte liegen in unserer Hand.
Vor dem Hintergrund der drohenden Apokalypse "De-Industrialisierung" ist die Entscheidung naheliegend, oder?
Kämpfen Sie bitte mit uns (NAEB) um dieses Ziel. Wir sind die einzige deutsche Organisation, die dieses Ziel verfolgt, von Politikern und
Medien gar nicht erst zu reden. Klicken Sie bitte auf Online-Anmeldung links in der Tabelle und melden sich an. Gemeinsam werden wir
das Strom-Märchen wie im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern als solches den Medien und den Politikern klar machen. Sie zögern noch?
Arbeiten Sie bitte das Menü links durch und/oder lassen Sie sich durch das Monats-Briefing (Mitte) überzeugen, dass unsere Kinder-
und Enkelkinder sowie unser Land nur so eine Chance haben. Und dann verstehen Sie, wie sehr wir für dumm verkauft werden.      

Online-Anmeldung
Beitritt
mit Monatsbriefing

Online-Anmeldung PM-Briefing (Kostenlos/monatlich)

Handzettel-Abruf (für Bürger Kostenlos))

Nur wenn es gelingt, Fakepower-Stromerzeugung als unsinnig und Kohlestrom in der derzeitigen Lage als alternativlos für jedermann einsichtig klar zu machen, wird der Energiewende-Stopp gelingen. Wir wollen nicht die Welt retten sondern unser aller Existenz sichern.
Sie glauben nicht, dass die Lage so ernst ist? Warten Sie die erste Steuern-Planung für den Staatshaushalt 2024 ab.

Spätestens dann werden Sie den Ernst der Lage erkennen. Wenn genügend viele mitmachen sind die 40 EUR p.a., der NAEB-Mitgliederbeitrag, Ihre beste Zukunftssichernde Ausgabe.

Wollen Sie kostenfrei und in leicht verständlicher Form über die Energiewende die Wahrheit erfahren, melden Sie sich hier für das PM-Briefing an. Sollte Ihnen Strom immer noch ein "böhmisches Dorf" sein oder Sie Entscheidungsprobleme bei der Wahl eines Stromlieferanten haben, können Sie auf eine persönliche individuelle Beratung per Telefon oder ZOOM in maximal 2 Sitzungen zurückgreifen. Für weitergehende Beratung und Information ist Vereins Mitgliedschaft Voraussetzung (links) (40 EUR p.a.)
Passive Mitgliedschaft für einmalig 80 EUR mit eingeschränkten Rechten auf Anfrage.

Wollen Sie Ihre Nachbarn, Ihre Bekannten und Verwandten, Ihre Arbeitskollegen, Ihre Parteifreunde über Fakepower und die Bedeutung von Strom für unser aller Existenz und Wohlergehen aufklären, rufen Sie unsere aus der Praxis entstandenen Handzettel ab.
Bis je 50 Exemplare geben wir ohne Rückfrage ab:
Bei größeren Mengen fragen wir ggf. nach der Verwendung - immerhin bezahlen wir Drucken und Porto aus unseren Mitgliederbeiträgen.

01N5 6 Energiewende-Lügen
02NK Kohle verstromen Stromkosten
03NE Dino Kohlekraftwerke
04AE Blackout
05N4 Biomasse BHKW
08NS CO2-Steuer/Auto
11NS GAS – Nordstream
12QW Wasserstoff – Kurz
13NW Wasserstoff – 4spaltig
15QH Heizungsverbot

Luft zum Atmen, Wasser, Nahrung, Wärme, Strom:
Ohne fossile Verbrennung für Kohle-Strom geht nichts.
Also votieren wir primär für Kohlestrom statt nur gegen Fakepower, und verschleißen uns nicht an der AGW-These oder der Kernkraft (beides hoffnungslose Fälle in Deutschland).
Wir müssen zurück zum bewährten statt nach "Goldmacher"-Ideen zu forschen!
Der Weg dahin geht über diese 5 Aktionspunkte:
1.Fakepower stoppen (Solar-/Wind-/Biogas), keine Börsenvermarktung, kein EEG.

2.NS1/2-Energieversorgung wieder herstellen, weiterhin Erdgas- statt Wasserstoff-Wirtschaft.

3.Kohle-KW Stopp stoppen/ KW ausbauen, heimische Förderung (BK- und StK) forcieren/reaktivieren.

4.CO2-"Steuer" beenden (ETS/nEHS/KTF auflösen (Klima- und Transformationsfonds" (KTF))

5.GEG stoppen, statt Wärmepumpenpflicht 3. Wärmeschutzverordnung (1995, Kamin ~ Sicherheit)

6.E-Fuels stoppen; Elektromobilität nur für Nahverkehr propagieren.

Informationen für Newbys zum NAEB-internen Monats-Briefing-Bezug mit regelmäßigen Online-Sitzungen:

Die 6 Aktionspunkte links stellen einen volkswirtschaftlichen Kraftakt wie den Wiederaufbau nach Weltkrieg 2 dar.
Wir werden 2023-2026 erkennen, in welche aussichtslose Lage die Energiewende uns gebracht hat und dann werden wir für den Kraftakt bereit sein müssen, so wie wir es 1948 waren.
Ziel:
Strom 15 Cent/kWh ohne Mangel
Gas 5 Cent/kWh ohne Mangel
Wohnen: 3. Wärmeschutzverordnung (1995) statt GEG20
 

 Unser monatliches kostenloses PM-Briefing behandelt in leicht verständlicher Form aktuelle Entwicklungen der Energiewende und ist in erster Linie für den Schreiber im Medienbereich formuliert. Ihnen als eigenständigem Bezieher der monatlichen Ausgabe öffnet er den Weg zum Engagement mit uns gegen die Energiewende, d.h. zurück zur bewährten Stromerzeugung der 90-er Jahre, natürlich mit Hightech Kohle- und Gas-Kraftwerken von heute; so wie China uns das vormacht, wo (in 2022/23) jede Woche ein neues Kraftwerk ans Netz geht.

 Beitritts-Erklärung:

Ich erkläre durch Aufruf des Beitrittsfensters unten und Aktivierung des Buttons meine Beitrittsbereitschaft zum Verein.
Die Satzung und das Programm habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch die Organisation. Ich bin damit einverstanden, dass der
Jahresbeitrag in Höhe von 40 Euro von meiner angegeben Bankverbindung eingezogen wird. Der Verein erklärt verbindlich,
dass er die hier gewonnen Daten nicht an Dritte weitergibt und intern nur im Sinne der Satzung des Vereins verwendet.
Der Mitgliedsstatus ist "aktives Mitglied". Es gibt daneben die Stati Vollmitglied (mit weitergehenden Verpflichtungen) und Sponsor (paasiv).


Achtung: Sie werden aufgefordert, Ihre Bankverbindung in einem nicht abgesicherten Dialog einzugeben. Falls Sie diese Information

nicht über Internet eingeben wollen, können Sie stattdessen die Erklärung als Adobe-Dokument ausdrucken und uns per Post

oder Fax zukommen lassen:

http://www.naeb.info/Dokumente/Beitrittserklaerung.pdf

Hier melden Sie sich online an!

 

Wir begrüßen Sie als neues Mitglied in unserer Organisation. Unser Verein ist steuerbegünstigt gemäß Abgabenordnung
(AO - §§ 51 bis 68) FA Berlin-Mitte für Körperschaften

Unsere Organisation:

Vorsitzender

Heinrich Duepmann

Stellv. Vorsitzender

vakant

Leiter Finanzen

Ludger Elberfeld

Schriftführer

Karl Eichner

Leiter Öffentlichkeitsarbeit

Prof. Dr. Hans-Günter Appel

Leiter Technik

Ernst-Friedrich Behr

 

 

Postalische Anschrift

NAEB e.V. Stromverbraucherschutz

 

Mühlenstr. 8a, 14163 Berlin

Vorstands-Geschäftstelle

Georg-Buechner-Weg 3, 33335 Gütersloh

Email

info@naeb.info

Fax / Telefon

05241 702909 / 05241 702908

Spenden

Bis 200 EUR reicht Ihr Zahlbeleg als Quittung fürs Finanzamt, ab 80 EUR erhalten Sie ohne Anforderung die Bestätigung.

Bankverbindung

Sparkasse Berlin, IBAN
DE50100500006603157851

 

Impressum:

Der Verein naeb, e.V., Berlin, vertreten durch den geschäftsführende Vorstand gemäß Registereintrag, ist verantwortlich für die Seiten
http://www.naeb.de, naeb.info, naeb.tv
Rechtshinweis:

Der Verein NAEB e.V. prüft und aktualisiert nach Möglichkeit die Informationen auf seiner Website ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich Fakten  inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird.

Des Weiteren behält sich der Verein NAEB e.V. das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
Erreichbarkeit:
1. NAEB e.V. Stromverbraucherschutz, Georg-Buechner-Weg 3, 33335 Gütersloh
2. Fax: 05241 702909, Tel. 0171 3364683
3. EMAIL: info@naeb.info

 

1. Vorsitzender
Heinrich Duepmann
Gütersloh

Leiter Finanzen
Ludger Elberfeld
Vechta

 

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Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Elberfeld

 

 

Siehe auch Vita unter wer ist NAEB / Koepfe

 

Datenschutzerklaerung

Grundlegendes
Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber [Ihre Kontaktdaten einfügen] informieren.

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Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
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Verwendetes Betriebssystem
Verwendete IP-Adresse

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-- Wenn Sie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen oder erteilte Einwilligungen widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@naeb.info

 

Veranstaltungs-Kalender

Falls Sie weitere Informationen über die Veranstaltung benötigen, schicken Sie bitte dem Ansprechpartner eine Nachricht.

Datum

Typ

Ort

Zielgruppe

Status

Verantwortlich

Uhrzeit/Dauer

Kosten

On demand

Vortrag (Unsinsprojekt) Strom+Wärmewende

Präsenz

Bürger

Anfrage

Duepmann

1,5 h

Reisekosten

 

 

 

 

info@naeb.info

 

 

 

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Mit unserem professionellen Infostand mit über 20 aussagekräftigen Tafeln, 2 Aufrollern, einem markanten Werbetisch kommen wir mit unseren sachkundigen Mitgliedern gern zu einer Ausstellung in Ihrem Wohnort (Baumesse, Energiemesse, Stadtmesse, u.ä.) oder auch mit dem Freiflächenstand in die Fußgängerzone

Vortraege
Wir klären die Verbraucher auf und liefern das Rüstzeug, um eine sachbezogene Diskussion mit Energiewende-Vertretern erfolgreich zu bestehen.
Der Erfolg liegt dabei selten in deren Überzeugung sondern eher in der Vermittlung des tatsächlichen Sachstandes an unvoreingenommene Dritte.
Die Vorträge sind kostenlos, lediglich die Reisekosten gemäß steuerlichen Richtlinien fallen an. Mindestteilnehmerzahl je nach Publikum und Situation
10-15 Teilnehmer.
Zu Vortrag naeb_02 ist ein Booklet gegen eine Schutzgebühr von 3,00 Euro veraltet, Neuauflage in Arbeit – Anfang 2023

Für Vorträge ab 50 bis 250 Teilnehmer haben wir bei Bedarf Beamer, Großleinwand, Lautsprecheranlage verfügbar. Mietgebühr 80 EUR zzgl. Transport


Vortrag Energie-Engpass, Stromwende, Wärmewende , Hauptreferent Duepmann (naeb_04) Dauer ca. 150 min
--  Russen-Gas
--  Energiewende/EEG Chronologie 1990 – heute
--  Stromversorgung – Technik
--  Defizite der EE
--  Psychologie der Energiewende
--  Wärmewende
--  Volkswirtschaftliche Auswirkungen / Apokalypse
--  Rettungsplan DE


Vortrag naeb_02 + WKA-Umwelt/Gesundheitsaspekte Hauptreferent Duepmann + Vernunftkraft-Referent (naeb_02a) Dauer ca. 100 min

--  wie naeb_02
-- Naturschutzaspekte
-- Gesundheitsaspekte
-- Genehmigungsverfahren


Unsere Vorträge vermitteln keinerlei politische Informationen oder Werte.
Unser Thema ist ausschließlich die zukunftssichere preiswerte Stromversorgung für Bürger, Gewerbe und Industrie. Wir nehmen allerdings dabei in Kauf, dass sich unser
Ansatz im pragmatischen Widerspruch zum derzeit von der Regierung vertretenen sogenannten 2 Grad-Ziel befindet: Wir sagen offen und ehrlich, dass nach dem verabschiedeten
Kernkraftausstieg der Erhalt unserer Kohlekraftwerke gemäß unserer Meinung Vorrang vor einer Pilotfunktion bei dem politischen Ziel hat, weil der Erhalt dieser Stromerzeugung
essentielle Vorraussetzung für den Erhalt des Industriestandortes Deutschland ist. Ggf. müssen dazu auch internationale Verträge aufgekündigt werden.
Wir müssen beim derzeitigen Status der öffentlichen Meinung akzeptieren, dass unsere Information von der Mehrheit der Bürger nicht nachvollzogen wird. Gleiches gilt für die
politischen Parteien. Wir haben nur wenige Male überhaupt für die CDU einen Vortrag gehalten, etwas häufiger für die AfD und für alle anderen Parteien nie.
Unsere Einschätzung ist, dass im derzeitigen politischen Umfeld ausschließlich die AfD bereit ist, unsere Botschaft zur Kenntnis zu nehmen.
Wir kritisieren allerdings deutlich das Bürgerferne Weltklimarettungskonzept insbesondere der Partei Die Grünen.

 

Programm

Programm 2023.1 
1. Strom und Heizenergie (Kohle, Gas, Öl, Holz,u.a.) gehören zu den Elementarressourcen nach Luft, Wasser, Nahrung, noch vor individueller Mobilität. Belegung mit Verbrauchssteuer oder sonstigen Abgaben gemäß 2a widerspricht dem Grundrecht des Menschen und ist sittenwidrig.
2.a) Rückführung der Strompreise für Industrie und private Verbraucher auf eine im globalen Vergleich vertretbare Höhe, d.h. weniger als die Hälfte des statistischen (private-) Endverbraucher-kWh-Preises von 2020 (32 Ct./kWh). Gesetze EEG und KWKG sowie Strom- und Gas-Netze betreffende sowie nachgeordneten Reglementierungen sind zu streichen.

b) Abbau und Ausschluß zukünftiger "CO2-Steuern" egal wie benannt.
Staatliche Lenkung des CO2-Entstehungsanteils bei Produktion und Verbrauch von Gütern durch CO2-Emissionshandelssysteme wie ETS/nEHS (EU/weltweit, national) ist auch international aufzukündigen. Fakepower-Nutzung (aus Sonne, Wind, Biogas) im Netz ist zu beenden, ausser Grundstück bezogenem Inselbetrieb und Kleinanlagen bis 16kWh.
c) Die Kohleverstromung ist unverändert fortzuführen neben Gas, Hydro, Müll/Klärschlamm; Ausstiegs-Programme für Kraftwerke sind zu stoppen.
Primär-Energievorrat für 60 Tage ist verpflichtend (Kohle und Gas). Braunkohleförderung ist zeitlich unbegrenzt zu genehmigen. Wiederaufnahme heimischer Steinkohleförderung ist zu prüfen.

3. Jede FP-KWh Stromnetz stellt einen volkswirtschaftlichen Schaden (!) von 23 Ct./kWh dar. Die Erzeugung ist unverzügliche zu stoppen ggf. unter Inkaufnahme von Ersatzzahlungen, da diese überkompensiert werden durch vermiedene Netzausbau und Redispatch-Kosten

4. Kostenvergleiche von FP und konventioneller Arbeit bzw. Leistung sind methodisch unzulässig, da FP wegen inhärenter funktionaler Defizite den Betrieb eines Stromnetzes nicht gewährleisten kann und damit keine einzige FP-KWh ohne die Verfügbarkeit eines von konventionellen Erzeugern betriebenen und stabil gehaltenen Netzes zum Verbraucher geliefert werden könnte. Ergo: ein Äpfel- mit Birnen-Vergleich.

5. Biomasse-Kraftwerke (als Ergebnis der KWKG2020-Gesetzgebung) sind wegen Vergeudung der Ressource Holz und aus Umwelt-schutzgründen zu verbieten. Ausgenommen sind industrielle mit Abfall und Altholz betrieben BHKW bis 25 MW Leistung.

6.Das Stromnetz ist mit Fakepower (Wind, Voltaik, Biogas) nicht betreibbar, also ist deren Verwendung für eine Begrenzung des AGW* kein Nutzen, abgesehen davon zeigt die mehr als Verdoppelung der Stromkosten seit Beginn der Nutzungsversuche (ca. 2000 bis 2017) evident und unbestreitbar die volkswirtschaftliche Unsinnigkeit von Fakepower.

7. Effizienzsteigerung von Dampfkraftwerken mit dem Ziel reduzierten Energieverbrauchs (und damit implizit reduzierter CO2-Emission, was kein Schadstoff gemäß Schadstoff-Emissions-Verordnung ist), resultiert im wesentlich aus der Erhöhung der Dampfparameter. Die gesetzlichen Vorschriften der Emissionsgrenzwerte für die Schadstoffe NOx, SOx und Feinstäube sind einzuhalten. F&E im Stromerzeugungsbereich inkl. Primärenergie-Technologiebewertung ist nicht NAEB-Thema.
CCS (CO2-Sequestrierung und Speicherung) lehnen wir wegen der für die erforderliche Ewigkeit nicht überblickbaren Risiken für Mensch und Tier und wegen des massiven Wirkungsgradverlustes ab. Dieser dürfte in günstigen geografischen Situationen ohne Ewigkeitsbetrachtung bei 40% liegen (also von WG 40% auf WG 24% fallend (40 – 0,4 *40)


 

8. Neubau von (Druckwasser-) Kernenergie Gen 3 ist zu teuer, Gen 4 und SMR(klein, modular) auf absehbare Zeit nicht verfügbar, so dass beim gegenwärtigen Primärenergie-Engpass KK keine Option ist. Damit steht zur Absicherung der erforderlichen Stromerzeugungskapazität primär Kohle zur Verfügung, da derzeit nicht gesichert davon ausgegangen werden kann, dass die russische Gas-Belieferung in hinreichendem Umfang wieder hergestellt wird. Der Kraftwerkspark ist unbedingt zu erhalten. Verschärfungen von Umweltauflagen, die Kraftwerke älterer Technologie unwirtschaftlich werden lassen, sind zu entschärfen.
9. Deutschland hat durch den Nordstream-Ausfall einen Gas-Bezugs-Kostenvorteils um den Faktor 3 zur EU verloren. Im Vertrauen auf die Verlässlichkeit dieser Quelle wurde der in anderen Ländern entwickelte LNG-Bezug nicht vorangetrieben wurde, so dass Gas-Mangel insbesondere auch als Rohstoff eintrat. Der derzeit laufende Ausbau der LNG-Versorgungsstrukturen sichert mittelfristig gegen Monopolstrukturen ab, wird aber selbst bei massivem Förderausbau nicht zu einer Kosten und Liefer-Entspannung führen. Die gleiche Problematik besteht auf lokaler Ebene bei der Versorgung der Einwohner. Die Kosten für Nahrungsmittel, Wärme- und Stromversorgung steigen ins unermessliche. Deshalb ist die Wiederherstellung der russischen Gaslieferung per Nordstream essentiell für die Zukunft Deutschlands.

10. Wir fordern die unverzügliche Reparatur und Wieder-Inbetriebnahme von Nordstream Lieferungen zu den best erreichbaren Konditionen, ggf. auch unter Einbringung von Energie-Abnahme-Garantie mit rezessiven Auswirkungen auf die Fakepower-orientierte deutsche Energielieferung. Glaubhaftigkeit dieses Angebotes entsteht durch die Aussetzung aller Reduktionsvorgaben und Nutzungsverbote für klassische Treib- und Heizstoffe (Benzin/Diesel bzw. Kohle/Gas) und die Aussetzung der "CO2-Steuern" wie schon unter 2b) gefordert.

11. Der Versuch der Substitution von "Fossil" durch Wasserstoff ist wegen physikalischer und technischer Unmöglichkeit und wegen Unbezahlbarkeit zu stoppen. Wasserstoff ist als nicht natürlicher Rohstoff in der Herstellung unbezahlbar teuer und wegen der physikalischen Eigenschaften als Primärenergie-Ersatz nicht geeignet.

12. Argumentation gegen die AGW-These wäre beim weltweiten Hype erfolglos, u.a. weil der Sachverhalt komplex und damit für den Bürger nicht nachvollziehbar ist und Diskussionen in Glaubensfragen enden. CO2-Hilfsargumentationen wie Pflanzenwachstum und Temperatur-Korrelationen sind nicht dienlich, genauso wenig wie die Falsifizierung von mathematischen AGW-Modellen. Ergo: Thema ignorieren! Zu CO2-Argumentation siehe auch Ziffer 7.

13. Kooperation mit verwandten Organisationen ist nur dann vertretbar, wenn diese sich klar zu unseren Positionen bekennen. Nur auf Basis des Grundgesetzes gemäß Programm und tatsächlich agierende Parteien werden unterstützt

14. NAEB betreibt WEB-Sites für die Zielgruppen "nicht Sachkundige Bürger" ~ .de, technisch Interessierte mit Bereitschaft zum Engagement ~.info und News- und Unterhaltungs-Interessierte ~ .tv. Die Ansprache ist derzeit auf erstere ausgerichtet.

 

 

* AGW ~ anthropogenic global warming (menschengemachter Klimawandel)
NAEB: gemeinnützig, Jahresbeitrag 40 EUR, neutrale Bürgerbewegung

 

Aktionskonzept

Rettungsmaßnahmen Energieversorgung / Verhinderung De-Industrialisierung Deutschland
1.Fakepower stoppen (Solar-/Wind-/Biogas), keine Börsenvermarktung, EEG streichen.
2.Nord-Stream reparieren, weiterhin Erdgas- statt Wasserstoff-Wirtschaft.
3.Kohle-Strom Stopp beenden, Kraftwerke reaktivieren,
heimische Förderung forcieren/reaktivieren.
4.CO2-"Steuer" beenden (KSG, ETS/KTF auflösen (Klima- und Transformationsfonds")
5.GEG stoppen, statt Wärmepumpenpflicht 3. Wärmeschutzverordnung (1995, Kamin ~ Sicherheit)

6.E- / Bio-Fuels stoppen; Kfz-Batteriemobilität stoppen(*).
Begriffe: KW ~ Kraftwerk, StK ~ Steinkohle, WP ~ Wärmepumpe, ETS ~ Emission Trading System                 

Zukünftig, wenn Existenz gesichert: Kernkraft-Werke,  Fracking + Horizontal-Drilling Technologie
(*) Stopp den Beschleunigungs-Freaks dank dem Drehmoment des Motors – egal wieviele kWh das aus der Batterie zieht    

 

 

Leserbrief-Erfassung
Wir wollen identifizierbaren Leserbriefschreibern (Anschrift, Telefon), die sich in Leserbriefen klar zu unserer Energiewende-Position bekennen,
NAEB in einem kurzen Anschreiben mit ergänzenden Unterlagen (Flyer Strom-Lüge, Kohleverstromung) kurz vorstellen und sie zum Engagement bewegen.

Damit das vom Aufwand her praktikabel ist, geht das nur über eine gewisse Automatisierung:

Bedienung des Dialogs Leserbrief-Erfassung:

Geben Sie bitte als erstes Ihre persönliche Email-Adresse ein, damit bei Erhalt der Information zweifelsfrei erkennbar ist, dass Sie die Daten erfasst haben
Nur Vorgänge von NAEB-Mitgliedern werden verarbeitet!

Unter Email-Kopie geben Sie bitte einfach ein „j“ ein, wenn Sie in dem Ansprache-Prozess selbst aktiv werden wollen.

Dann würde Ihr Name im Anschreiben auftauchen und der Hinweis im Text kommen, dass Sie den Leserbriefschreiber ggf. telefonisch ansprechen werden.

Nun zur Auswahl der Kandidaten:

1. Vollständige Anschrift und Telefonnummer ist klar, was in vielen Zeitungen schon ein Hürde darstellt.

2. Bitte versuchen Sie zweifelsfrei zu identifizieren, dass der Schreiber unsere Position vertritt. Versuchen Sie auch zu erkennen, ob da nur jemand als Frustschreibern oder Selbstdarsteller agiert. Bei beiden können wir uns das Porto sparen.

3. Unter Titel_Überschrift geben Sie bitte den Text an, unter dem der Schreiber veröffentlicht hat.

4. Unter Text-Auszug erfassen Sie bitte ggf. eine prägnante Passage (nicht zu lang) aus seinem Text.

5. Bemerkung ist für Sie mit einer Nachricht an die Administration.

 

Wir schicken keine Kopie o-ä. des Leserbriefes – vom Aufwand her nicht vertretbar.

 

Wenn Sie oben ein „J“ angegeben haben, bekommen Sie eine Kopie elektronisch des Vorganges und ich gehe dem nicht weiter nach. Es obliegt Ihnen dann, mich über weitere Ergebnisse in Kenntnis zu setzen.

Wenn Sie kein „j“ eingeben, verfolgt die Administration den Vorgang IT-mäßig weiter und informiert Sie über Reaktionen.

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Vielen Dank – Sie werden über den weiteren Vorgang informiert!

 

Aufklärungsmaterial und Hilfestellung – Ansprache Energiewende-kritischer Verbände und Unternehmen

Hier rufen Sie die Handzettel bis 200st je Code direkt ab: Formular Versendung nur bei vollständiger Adress-/Telefondaten-Erfassung.

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DEMO

6 Aktionen durchsetzen für Energieversorgung statt Klimarettung

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DEMO_V1.pdf

01N5

6 Lügen der Energiewende/Übersicht, Fakepower, Speicher, Sparen

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01N5-6L.1.pdf

02NK

Aktionskonzept, Zurück auf 2000, Zahlen, Fakepower, Strompreise

2

02NK-Kohleverstromen.1.pdf

03NE

Dino, Kohlestrom, CCS

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03NE-Dino.1.jpg

04AE

Blackout, dumm gelaufen

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04AE-Blackout.1.jpg

05N4

Holzverbrenner-BHKW, EEG + KWKG

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05N4-Biomasse-KW.1.jpg

08NS

CO2-Steuer, Zertifikate, E-Car

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08NS-CO2-Steuer.1.jpg

11NG

Erdgas, LNG, Pipelines, H2-Farben, kurzkettiger Kohlenwasserstoff

4

11NG-Gas.1.jpg

12QW

Wasserstoff-Kurzversion

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12QW-H2.1.pdf

13NW

Wasserstoff, Energieträger, Transportmedium, -Farben

4

13NW-H2.1.pdf

14NW

GEG,Wärmewende, Wärmepumpe, Heizung, Dämmen, Fossilfrei

4

14NW-WW.1.pdf

15QH

Fernwärme, Aus für Heizung, Fußbodenheizung

2

15QH-Heizungsverbot.1.pdf

16NW

GEG24 Hzg-Verbot + Dämmzwang

2

16NW-GEG24.1.pdf

17FH

Fakepower, Stromnetz, KKW – totes Pferd

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In Arbeit

 

Ansprache Energiewende-kritischer Verbände und Unternehmen
Meinungsbildner, auch Influencer genannte äußern sich kritisch in Medien zur Energiewenden und Sie haben den Eindruck,
dass die das ehrlich meinen und nicht Energiewende-Wühlmäuse sind?
Sie sind Empfänger des Monatsbriefings oder Mitglied bei NAEB.
Erfassen Sie hier die Daten dieses Meinungs-Bildners:
-Ihre Email-Adresse, unter der Sie das Monatsbriefing oder unsere Mitglieder-Informationen erhalten
-Firmennamen des Verbandes oder der Firma, für die er in dem Artikel spricht
-Name
-Titel und Vorname
-Funktion (Geschäftsführer, Verbandssprecher, Vorsitzender, Betriebsratsvorsitzender)

-Ort
-Medium, bevorzugt die Zeitung wo der Artikel erschien
-Überschrift des Artikels
-Datum des Artikels, der Zeitung.
Wir schreiben diese Kritiker der Energiewende mit einem Satz Handzettel an und bitte sie, die Handzettel in ihrer Organisation auszulegen.

Gern können Sie die Felder Straße und Postleitzahl ausfüllen oder auch z.B. einen Empfehlung der Handzettel im Feld Straße unterzubringen.
Hier ist der Aufruf der Funktion
Energiewende-Kritiker Datenerfassung.für das Anschreiben
Sie erhalten per Email eine Kopie des Anschreibens und können den Vorgang dann verfolgen.

NAEB ~ Nationale Anti Energiewende Bewegung (falls Sie sich über dieses zungenbrechende Kürzel (bitte nicht mit "ä" aussprechen) nicht merken können)
wobei national nicht für Gesinnung steht sondern zum Ausdruck bringen soll, dass wir die einzige Organisation sind, die bundesweit für das Ziel preiswerter
und gesicherter Strom für alle steht. Wir verfolgen keine Partikularinteressen wie Nimbys und Nukes. Wir wollen auch keine Bücher oder T-Shirts verkaufen und
nicht über unsere Beiträge für die Schreiberlinge Meriten erwerben. Wir wollen, dass der Strom wieder 10 Cent/kWh kosten und das Gas wieder 6 Cent, und zwar ohne Subvention.
Und wir wollen das jetzt erreichen mit den Techniken und Energien, die sich seit 50 Jahren bewährt haben. Wir müssen nichts entwickeln oder erfinden,
wir müssen nur Kram wieder abräumen, dazu gehören ganz viele Gesetze und Plastik-Zeug in der Landschaft und eingefärbtes Glas auf dem Dach, und
wir wollen unsere Äcker wieder für die Produktion von Nahrung frei haben.
Dazu haben wir uns diese Satzung gegeben. Beachten Sie auch unser Programm, mit dem wir unseren Rahmen definiert haben
 und uns auch die Nimbys, Nukes, Energie-Erfinder und sonstwen vom Hals halten wollen.

 


Satzung

Satzung des Vereins NAEB e.V. Stromverbraucherschutz

Beschlossen durch die Gründungsversammlung am 16.05.2009;
und Beschluß der Überarbeitung in der Vorstandssitzung am 7.11.2009 betreffend § 2, Abs. 2 und 3, § 11
und Beschluß vom 11.5.2013 betreffend §7 (4) Ergänzung und §5 Abs. 4 Ziffer3 - Formulierung der Entscheidung des Amtsgerichtes Charlottenburg gemäß Schreiben vom 17.3.2010
und Beschluß am 18.1.2014 betreffend Vereinsname, Beendigung der Mitgliedschaft §3 (3) 3 c)  und Erweiterung des Vorstands mit einem sechsten Mitglied §7 (1) und (2)
und Beschluß am 16.1.2016 betreffend Änderungen in §2 (4) 2 und (4) 4 sowie Einfügung von §2 (4) 6 und (5), weiterhin Streichung in §3 (5) und in §9 (1) sowie Ergänzung in §9 (2)

und  Beschluß am 20.8.2016 betreffend Präzisierung des Inhaltes in §2 (3) im ersten Satz 

sowie Beschluß am 21.1.2017 betreffend Ergänzung Verwaltung von Darlehnszusagen durch den Kassierer sowie Mittelverwendung in §10 als Punkt (2) und in der Überschrift ergänzt

sowie Beschluß vom 18.01.2020 betreffend Aufgabenverlagerung aus aufzulösendem Beirat in erweiterten Vorstand sowie Begriffskorrekturen in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 11.

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen NAEB e.V. Stromverbraucherschutz, gesprochen „NAEB e.V.“, und hat seinen Sitz in Berlin. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

 

§ 2 Ziel und Zweck

(1)    Der Verein ist eine Vereinigung von natürlichen und juristischen Personen, die durch ihren Beitritt die Ziele und die nachstehenden Paragraphen anerkennen.

(2)    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, konkret gemäß § 52 (2) Nr. 16 AO – Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (siehe Punkt 3). Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3)    Vereinszweck ist die Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern, die Förderung der Wissens-vermittlung sowie die Aufklärung und die Beratung der Verbraucher im Bereich der Energiegewinnung, Energieweiterleitung und Energieverwertung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Energiekosten und im Hinblick auf die Verwendung erneuerbarer Energien auch unter Berücksichtigung der Marktlage, der Qualität und der verschiedenen im Wettbewerb angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie die Aufklärung der Verbraucher über die Intentionen der in diesem Markt kommerziell tätigen Unternehmen. Dieses Ziel steht vor dem Hintergrund, dass überhöhte Stromkosten eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensqualität insbesondere der Bürger mit geringerem Einkommen darstellen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

1. Durchführen wissenschaftlicher Veranstaltungen,

2. Durchführen von Informations- und Beratungsveranstaltungen für Verbraucher sowie die Beratung von Verbrauchern,

3. Sammeln, aufbereiten und weitergeben von Informationen an Mitglieder, interessierte Bürger, politische Entscheidungsträger sowie andere Körperschaften und Vereinigungen,

4. Anregungen an die Kommunal- und Landesverwaltungen sowie deren Verbänden, den Gesetzgeber und andere Körperschaften und Vereinigungen zugunsten des Vereinsziels zu geben,

5. Aufklären der Öffentlichkeit über die Auswirkungen politischer Entscheidungen und Gesetze im Energiebereich auf die Allgemeinheit.

6. Unterbindung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften zu Lasten der Verbraucher durch geeignete rechtliche Maßnahmen.

(4)    Der Verein ist parteipolitisch neutral.

(5)    Die Betätigung des Vereins durch die vertretungsberechtigten Mitglieder erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.

(6)    Der Verein löst sich auf, wenn der Vorstand das Vereinsziel als dauerhaft erreicht ansieht und dieses in einem Protokoll einer zu diesem Zwecke einberufenen Vorstandssitzung festhält. (Siehe § 11 Auflösung des Vereins)

 

§ 3 Mitgliedschaft

(1)   Mitglied kann jede natürliche Person (ab dem 16. Lebensjahr) oder juristische Person (Vereine, Firmen und Körperschaften) werden. Mitglieder müssen die Gewähr dafür bieten, sich zu den in § 2 genannten Zielen zu bekennen. Juristische Personen werden durch ihren gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter vertreten, sie haben jeweils nur eine Stimme.

(2)   Die Mitgliedschaft gliedert sich in:

-       Aktive Mitglieder (Typ A),

-       Fördernde Mitglieder (Typ C).

(3)   Im Einzelnen ist die Mitgliedschaft wie folgt geregelt:

 

1.         Aufnahme

a) Die Beitrittsbereitschaft wird durch schriftlichen Antrag bekundet. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Der Beschluss wird dem Beitrittswilligen per E-Mail per Brief oder per Fax mitgeteilt.

b)      aufgehoben

c) Die Mitgliedschaft als Förderndes Mitglied (Typ C) wird erlangt durch Zahlung einer einmaligen Spende von mindestens 2 Jahresbeiträgen. Weitere Beiträge sind nicht festgesetzt, aber ausdrücklich erwünscht.

2.         aufgehoben

3.         Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft

a) Die Mitgliedschaft beginnt am 1. Januar des Jahres des Aufnahmebeschlusses des geschäftsführenden Vorstandes über den Aufnahmeantrag. Die Mitgliedschaft gilt zeitlich unbegrenzt bis zum Eintreten der Erreichung des Vereinsziels. Sie endet ggf. vorher durch Austritt, durch Tod oder Ausschluss des Mitgliedes oder Liquidierung der juristischen Person.

b) Der Austritt kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss schriftlich dem Verein spätestens bis zum 30. 9. des Austrittsjahres mitgeteilt werden.

c) Die Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes erlischt zum Jahresende, wenn der Jahresbeitrag trotz schriftlicher Mahnung nicht bezahlt wurde bzw. nicht eingezogen werden konnte. Die Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes endet im 3. Kalenderjahr nach dem Beitritt, wenn er seit wenigstens einem Jahr vom Vereinsvorstand nicht mehr erreicht werden kann oder an einer Veranstaltung des Vereins nicht mehr teilgenommen hat.

4.   Pflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, sich aktiv für das Erreichen der Vereinsziele einzusetzen, die Satzung einzuhalten und die Mitgliedsbeiträge zu entrichten.

5.   Rechte

Jedes Mitglied hat das Recht an den Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, ausgenommen den Vorstandssitzungen. Vorschlags-, Antrags- und Stimmrecht haben aktive Mitglieder. Fördernde Mitglieder haben kein Vorschlags- oder Antragsrecht.

Zur Unterstützung von Aktivitäten, die die Ziele des Vereins fördern, haben die Gliederungen des Vereins das Recht, Vorstandsmitglieder z.B. für Vorträge anzufordern. Dies erfolgt nach Terminabstimmung und unter Erstattung der Reisekosten der Vorstandsmitglieder.

6. Vereinsausschluss

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen nachweislich nicht nachkommt.

 

 

 

§ 4 Organe des Vereins

(1) Die Organe des Vereins sind:

- die Mitglieder(voll)versammlung sowie

- der Vorstand.

(2) Die Organe sind unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie unter Einhaltung der satzungsmäßigen Ladungsfrist einberufen wurden und mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder des jeweiligen Organs anwesend sind.

(3) Die Sitzungen der Organe werden durch den 1. Vorsitzenden unter Angabe der geplanten Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher (Ladungsfrist) eingeladen. Die Einladung muss Ort, Datum und Uhrzeit sowie die Tagesordnung der Versammlung enthalten. Die Zustellung per E-Mail ist zulässig.

(4) Die abschließend wirksamen Beschlüsse der Vereinsorgane sind vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.

 

§ 5 Mitgliederversammlungen

(1) Der Mitgliederversammlung ist zuständig für:

- die Entgegennahme des Jahresberichts einschließlich des Kassenberichtes

- die Entgegennahme des Berichts über die Rechnungsprüfung

- die Entlastung und Neuwahl des Vorstands

- die Wahl der 2 Kassenprüfer

- die Änderung der Satzung

(2) Die Mitgliedervollversammlung ist die Mitgliederversammlung, zu der mindestens 2/3 der stimm-berechtigten Mitglieder erschienen sind.

(3)  fehlt bzw. aufgehoben

(4) In jedem Kalenderjahr ist mindestens eine Jahres-Mitgliederversammlung durchzuführen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind durch den 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn:

1.    der Vorstand dies mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließt oder

2.  ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe oder der geforderten     Tagesordnung schriftlich beim Vorstand verlangen.

(5) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, in dessen Abwesenheit vom Stellvertreter oder in beider Abwesenheit von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit.

(6) Über jede Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und von dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Das Protokoll wird auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

 

§ 6    aufgehoben

 

§ 7 Vorstand

(1)   Der Vorstand besteht aus:

dem 1. Vorsitzenden,

dem Stellvertreter,

dem Leiter Finanzen,

dem Leiter Öffentlichkeitsarbeit,

dem Leiter Technik,

dem Schriftführer und

dem Geschäftsführer (optional; ggfs. in Personalunion 1. Vorsitzender).

 

Eine Personalunion des Geschäftsführers, des Leiters Technik sowie des Leiters Öffentlichkeitsarbeit mit einer anderen Vorstandsfunktion ist möglich, bei den anderen Ämtern ist dieses nicht möglich. Die Verteilung der Aufgaben, soweit nicht in dieser Satzung geregelt, obliegt einer Regelung durch den 1. Vorsitzenden.

 

(2)   Der Vorstand wird aus den Mitgliedern des Vereins für die Dauer von 2 Jahren durch die hierzu stimmberechtigten Mitglieder in einer Jahres-Mitgliederversammlung in folgender Reihenfolge gewählt:

1.   1. Vorsitzender,

2.   Stellvertreter,

3.   Leiter Finanzen,

4.   Schriftführer,

5.   Leiter Öffentlichkeitsarbeit,

6.   Leiter Technik,

7.   Geschäftsführer (optional)

Eine Wiederwahl ist zulässig. Vorzeitig ausscheidende Mitglieder sind in der nächsten Mitgliederversammlung durch Ergänzungswahl zu ersetzen, die Amtszeit der durch Ergänzungswahl gewählten Vorstandsmitglieder endet mit der nächsten regulären Vorstandswahl.

(3)   Entfällt

(4)   Der Geschäftsführende Vorstand (Vorstand im Sinne des § 26 BGB) besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Leiter Finanzen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der 1. Vorsitzende hat außergerichtlich Alleinvertretungsberechtigung.

(5)   Der Vorstand ist berechtigt, im Zuge der Anmeldung ins Vereinsregister und der Zuerkennung der Gemeinnützigkeit notwendige Änderungen der Satzung zu beschließen, sofern das Vereinsziel nicht berührt ist. Der Verein wird im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen. Dieser Absatz entfällt mit der Eintragung in das Vereinsregister und mit der Anerkennung als gemeinnütziger Verein.

(6)   Der Geschäftsführende Vorstand ernennt bei Bedarf Vereinsmitglieder des Typs A, ergänzend zum Vorstand, als Mitglieder des „erweiterten Vorstandes“. Diese sind jeweils nach Vorstandsneuwahlen zu bestätigen. Eine gesonderte Entlastung dieser Funktionsträger oder eine Bestätigung durch die Mitgliederversammlung erfolgt nicht. Eine Bündelung von Funktionen des erweiterten Vorstandes auf Vorstandsmitglieder ist nicht möglich. Übergangsweise kann jedoch bei geplanter Neubesetzung ein Vorstandsmitglied eine Funktion des erweiterten Vorstandes übernehmen.

 

§ 8 Satzungsänderung

Für Satzungsänderungen, die nur unter dem in der Einladung ausgewiesenem TOP behandelt werden dürfen, ist eine Zweidrittelmehrheit der in der Versammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Geschäftsführende Vorstand hat ein Vetorecht.

 

§ 9 Mitgliedsbeitrag

(1)   Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu entrichten. Die Zahlung erfolgt bei Aktiven Mitgliedern über Bankeinzug.

(2)   Die Höhe des Beitrages beträgt zum Zeitpunkt der Vereinsgründung 40 Euro/Jahr. Die Höhe des Beitrags der Fördernden Mitglieder regelt § 3 Abs.3 Nr.1 c). Änderungen bedürfen der Zustimmung des geschäfts-führenden Vorstandes. Der Beitrag von juristischen Personen wird vom Geschäftsführenden Vorstand festgelegt.

(3)   Mitgliedsbeiträge dürfen nur zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zu vergütende Tätigkeiten sowie deren Erstattungssätze werden als Vorstandsbeschluss festgelegt.

 

§ 10 Kassenverwaltung und Mittelverwendung

(1) Kassenverwaltung: Sämtliche Mitgliedsbeiträge und das Vereinsvermögen werden vom Leiter Finanzen verwaltet. Er hat über die Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Die Kasse ist vor jeder Mitglieder-Jahres-Versammlung von zwei Kassenprüfern zu prüfen. Sie werden für die Dauer von 2 Jahr mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf der Mitglieder-Jahres-Versammlung gewählt. Darlehnszusagen von Vereinsmitgliedern zur Finanzierung von satzungsgemäßen großen Vorhaben werden ebenfalls vom Leiter Finanzen verwaltet.

 

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 11 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins wird bei Erreichung des endgültigen Vereinsziels durch den Vorstand beschlossen, sofern der Vorstand die Ziele gemäß § 2 Abs. 6 als erreicht ansieht.

Außerdem kann eine zu diesem Zwecke einberufene Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit, unter Berücksichtigung eines einfachen Vetorechtes des Vorstandes, die Auflösung beschließen.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Aufgaben und Ziele gemäß § 52 (2) Nr. 16 AO – Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz.

 

§ 12 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist identisch mit dem Kalenderjahr

 

__________________________________________________________________________________________

Ergänzung Aufgabenverlagerung aus aufzulösendem Beirat in erweiterten Vorstand sowie Begriffskorrekturen in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 11, in der ordnungsgemäß einberufenen Versammlung am 18.01.2020 beschlossen


Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Satzung gem. § 71 BGB zeichnet der Vorstand wie folgt:

 



Heinrich Duepmann                               Dr. Tomas Fix                           Ludger Elberfeld
(1. Vorsitzender)                                   (Stellvertreter)                          (Leiter Finanzen)