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"Energiewende"
Definition Energiewender: Klasse der
Mitmenschen, die daran glauben, dass man mit Sonne und Wind sinnhaltig
Netzstrom produzieren kann, die daran ihr Geld verdienen, die damit eine
Scheinbeschäftigung (angebliche Zukunftstechnologie) aufbauen, die ihre
Mitbürger schlicht nur gängeln wollen, die glauben, dass man mit Sonnen- und
Windstrom das Klima der Welt verbessern kann, oder die damit ganz einfach
ihre politische Suppe kochen. Unsere
Kritik am Energie-Konzept der Bundesregierung (EEG2021) wie in der Sitzung am
28.10.2020 in 1. Lesung behandelt: das EEG
2021 haben wir wegen Unwahrscheinlichkeit der Beachtung nicht zu
verschlimmbessern versucht. Wir haben uns auf den neu entstehenden
Verwaltungsmoloch Marktstammdatenregister konzentriert, um damit der EEG-freien
Voltaik für partielle Strom-Eigenversorgung eine Chance zu öffnen. Man hat
uns schlicht ignoriert. Hier der
CDU-Text: die deutschen Stromkosten sind von 40
Milliarden EUR auf über 90 Milliarden binnen 20 Jahren seit Einführung des
EEG gestiegen. Mit weiter sinkenden Solar-Panel-Preisen könnten sie wieder
fallen. Aber andere Kosten, z.B. die Netzkosten steigen weiter, und das bei
den bereits höchsten Strompreisen der Welt in einem Industrieland –
unbeschadet der Quersubventionen aus Heizen und Autofahren über
CO2-Steuer-Umschichtung. Und es gibt einen weiteren noch latenten
Verwaltungs-Kostenblock, seit 2017 definiert – das Marktstammdatenregister
als Bestandteil des EEG; das sich bei 100 GW Voltaik (PV) zu einem wahren
Moloch entwickeln wird – dabei völlig unnötig und ohne signifikanten Einfluss
auf die Entwicklung der Erneuerbare-Energien-Nutzung. Sie können das bei der anstehenden
Verabschiedung des EEG2021 verhindern, indem Sie eine marginale Änderung in
der vorgesehenen Anpassung der Marktstammdatenregister-Verordnung durchsetzen
wie auf Seite 3 unten unter Punkt 3 unseres beigefügten Änderungsvorschlag in
kursiv aufgeführt durchsetzen: Mit wenigen Worten vereinfacht gesagt bewirkt
dieser, dass der völlig unvertretbare Verwaltungsaufwand für die
Registrierung von Mikro- und Klein-Solar-Anlagen bis 40 kWp (über den
gesamten Lebenszyklus von vielleicht 25 Jahren) einschließlich der
Vorwärts-Rückwärts-Rechnung über das EGG für Strom-Abliefern und wieder
Zurückholen – die Mitarbeiter des BMWi und der BNetzA haben dafür das Wort Prosumer erfunden - wegfällt. Der reine Selbstversorger,
der also seinen Strom nicht über den Nachbarn subventioniert haben will, soll
die Sonnenstrahlen dafür nutzen dürfen wie für die Tomatenzucht, ohne das
Tomaten-Häuschen bei der BNetzA anmelden zu müssen. Ausschließlich um diesen
Solar-Anlagen-Besitzer (bis 10/40 KW) geht es. Wer EEG kassieren will, muss
sich anmelden! Und die Grafik "PV-Kapazität" auf Seite 1 unseres
Vorschlages zeigt, dass der Voltaik-Boom erst noch kommt, vielleicht aber an
uns vorbeigeht, weil uns der EEG-Moloch erdrückt, nicht bei der Verwaltung
und Abrechnung der einzelnen 7.000.000 Watt Windkraftanlage, wohl aber bei
den vielen zig-Millionen 400 Watt Voltaik-Panels (z.B. bei einem Paneltausch
wegen Defekt bei abweichender Spezifikation) in den Solar-Kleinanlagen. Beachten Sie bitte auch die
Bagatell-Mengen-Beispiele auf Seite 4 gemäß BNetzA-Leitfaden Wir wollen im Interesse aller
Stromverbraucher (und nicht als EEG-Profiteurs-Lobby) mit Ihrer Hilfe diesen
Moloch stoppen, um weiterhin EV-Voltaik empfehlen zu können. – übrigens hat
das Register keinen Einfluss auf die CO2-Bilanz; ob man die
Eigenverbrauchs-Kilowattstunden über das EEG und das Register schleift oder
schlicht im Tomatenhäuschen belässt, die reifen Tomaten (~ CO2-Einsparung)
kann der lokale Netzbetreiber gut über die Größe des Tomaten-Häuschens bei
der lokale Anmeldung schätzen und dann im CO2-Reporting melden. Wie gesagt
- verpufft. Die
beschlossene Vernichtung der konventionellen Kraftwerke mit der Intention von
"Not-"Gas-Kraftwerken wird bis 2030 zu dieser Kostenentwicklung
führen: - Arbeitsplatzverlust - Einkommensverlust - Vermögensschäden (Immobilien)
und in der - Beeinträchtigung ihrer
Naherholung und damit ihrer Lebensqualität. |
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Info für den Stromverbraucher: Dieser unstetige und viel zu
teure Strom wird per Gesetz zwangsweise ins Stromnetz gedrückt und beschert
seinen Lieferanten hohe, staatlich festgesetzte Gewinne, die als
Stromverbraucher zwangsweise Sie bezahlen müssen. Die Stromlieferanten, die
nicht jederzeit liefern können und trotzdem so teuer sind, sind die
Sonnenkraftanlagen mit ihren Fotovoltaik-Zellen auf den Hausdächern und die
Windkraftanlagen in der Landschaft und offshore, also vor der Küste in der
See. Die Erzeugung einer Kilowattstunde für den Solarstrom kostet 43 Cent,
die für Windstrom 9 Cent, Offshore-Windstrom
16,5 Cent. Strom aus Braunkohle und Kernkraft dagegen – das sind die
Hauptquellen für den Strom-Tagesbedarf – kostet nur 2,5 Cent. Mit Steinkohle
erzeugt sind es 4,5 Cent. Solarstrom ist also 18mal so
teuer wie der Strom aus Braunkohle und Kernkraft, der Windstrom 3,6- bis 6mal
so teuer. Aber das ist noch nicht alles. Um den schwankenden Tagesbedarf an
Strom abzudecken, werden zur Stromerzeugung Pumpspeicherwerke und
Gaskraftwerke eingesetzt. Die lassen sich bei Bedarf schnell einschalten und
hochfahren, sind aber teuer. Jetzt muss diese
Stromquelle nicht nur die üblichen Tagesschwankungen ausgleichen, sondern zusätzlich
auch die Schwankungen des eingespeisten unsicheren Wind- und Solarstroms.
Dafür müssen als Regelkraftwerke ständig mitlaufende Kohle- und Gaskraftwerke
vorhanden sein. Dadurch erhöhen sich die Stromkosten – schwer
quantifizierbar, aber erheblich – noch mehr. Und dann gilt noch die 45
Prozent Dampfkraftwerkregel, die besagt, dass immer fasst die Hälfte der
inländischen Stromlast zur Sicherstellung des Netzbetriebes bei starken
Schwankungen und bei Ausfällen aus den klassischen Dampfkraftwerken kommen
muss, wie sie seit 100 Jahren im Einsatz sind. Was Sie über den Strom aus
Wind und Sonne unbedingt sonst noch wissen sollten: -Mit jeder aufgestellten
Windkraftanlage und jeder Fotovoltaik-Zelle verdienen sich Hersteller und
Betreiber durch die staatliche Unterstützung ohne jedes Risiko eine goldene
Nase. Und Bürger werden gesetzlich gezwungen, ihnen zu diesen
überproportionalen Gewinnen zu verhelfen. Oder deutlicher: Eine kleine
Schicht kassiert ab, die breite Masse muss das bezahlen. Eine staatlich geförderte
Abzockerei. Oder noch deutlicher: Wir werden
regelrecht ausgeraubt: von den Investoren, die ihr Geld in die
subventionierten Anlagen stecken, von den Unternehmen, die die Anlagen
herstellen und betreiben, von den Zulieferern der Windradbestandteile, von
den Grundeigentümern, die Standflächen für die Windkraftanlagen teuer
verpachten und dafür je Anlage jährlich rund 10 000 Euro einstreichen, aber
letztlich vom Staat, der dies mit dem EEG ermöglicht und ausdrücklich will.
Wollen Sie sich das wirklich weiterhin
gefallen lassen? -Auch wenn immer mehr
Windkraftanlagen aufgestellt werden: Es kann (und wird) gleichwohl kein
einziges herkömmliches Kraftwerk abgeschaltet werden und verschwinden. Denn
bei Flauten oder zu starkem Wind müssen den gesamten Strom herkömmliche
Kraftwerke erzeugen. Daher müssen 40 bis 50 Jahre alte Anlagen ersetzt und
bei steigendem Energiebedarf sogar neue gebaut werden. Und zwar unabdingbar.
Sie fungieren also zum Teil als
sogenannte Schattenkraftwerke. Solche Schattenkraftwerke sind notwendig, um
sofort mit Strom einzuspringen, wenn die Windräder mit ihrem Strom ausfallen,
weil kein Wind weht oder weil der Wind zu stark weht. Also stehen zwar preiswerte Stromerzeuger bereit. Aber ausgerechnet
sie müssen im unwirtschaftlichen „Teillastbereich“ betrieben oder sofort
betriebsbereit (im stand by)
gehalten werden, weil mit Vorrang der teure Wind- und Solarstrom eingespeist
werden muss. Somit wird nutzlos
Energie verbraucht, die verpufft. In Deutschland erreichen die Windkraftanlagen
nur einen Nutzungsgrad von 18 Prozent. Das heißt: Sie schaffen im
Jahresdurchschnitt nur 18 Prozent ihrer an sich möglichen Leistung
(Nennleistung). Bei Offshore-Anlagen wird man vermutlich höchstens zwischen
25 bis 30 Prozent erreichen Daher ist die offizielle Darstellung, Windkraft
könne die herkömmlichen Kraftwerke ersetzen, reine Illusion. Oder deutlicher:
Sie ist nichts weiter als Volksverdummung. Wollen Sie wirklich für dumm
verkauft werden? -Weil herkömmliche Kraftwerke
stets mitlaufen müssen, ohne Strom ins Netz geben zu dürfen, stoßen sie als
Kohle- oder Gaskraftwerke weiterhin Kohlendioxid (CO2) aus. Anders also als
behauptet, wird indirekt durch Windkraft CO2 produziert, spart Windkraft CO2 also nicht ein. Es sei
denn, man hielte Kernkraftwerke zum Mitlaufen bereit, um die Ausfälle von
Windkraftstrom aufzufangen. Das aber ist absonderlicherweise
politisch nicht gewollt. Wollen Sie sich das mit der CO2-Einsparung wirklich
weismachen lassen? -Wenn immer mehr
Windkraftanlagen, zumal ins Meer, gebaut werden, drohen Zusammenbrüche des
Stromnetzes. Einen Vorgeschmack davon hat es am 4. November 2006 um 22.10 Uhr
gegeben. Damals war die Höchstspannungsleitung südlich Emden über die Ems
abgeschaltet. Diese Leitung ist für hohes Windstrom-Aufkommen in Küstennähe
der zentrale Ableiter in die Niederlande. -Diese Stromableitung war
wegen der Abschaltung nicht möglich. -Der Windstrom floss aber
trotzdem. Der Wind wehte mittelstark, aber mit starken Ausschlägen nach oben.
Das war für das übrige Netz zuviel. Wegen Überlastung fielen nacheinander
mehrere Höchstspannungsleitungen aus, es kam zum Blackout, mit Auswirkungen
auf das gesamte EU-Netz. Die Ursache war die unstete Windstromerzeugung. Das
kann immer wieder passieren und, je mehr Windkraftanlagen aufgestellt werden,
immer häufiger. Mit Windkraft wird die Stabilität des Stromnetzes zerstört.
Wollen Sie das? -Was für den Windstrom gilt,
trifft im wesentlichen auch für den Solarstrom zu.
Die Sonne liefert Strom nur, wenn sie scheint. Das tut sie in unseren
nördlichen Breiten nicht häufig und nicht stark genug. Die ganzen 365 Nächte
im Jahr fällt sie ohnehin aus. Im Winter ist die nächtliche Dunkelzeit
besonders lang, der mögliche Sonnenschein tagsüber besonders kurz. Also
braucht man auch für alle Sonnenstromanlagen herkömmliche Kraftwerke, die
ständig bereitstehen und mitlaufen
müssen. Sie produzieren Kosten, ohne dass sie während dieses „stand by“ Strom
liefern dürfen. Dabei sind diese Solarstromkosten mit den genannten 45
Cent/kWh exorbitant hoch. Ist doch verrückt, oder? -Strom muss verbrauchsnah
produziert werden. Denn beim Transport treten große Verluste auf. Die machen
eine Übertragung über mehr als 400 Kilometer unwirtschaftlich. Doch inzwischen
werden die Windkraftanlagen nicht mehr in den Hauptverbrauchsgebieten gebaut,
sondern vorrangig an der Küste und vor der Küste, weil dort bessere
Windverhältnisse herrschen und sich immer mehr Bürger gegen noch mehr
Windkraftanlagen im Binnenland immer heftiger wehren. Daher muss das
Stromtrassennetz mit hohen Investitionen ausgebaut werden, damit der
Windstrom sicher in die Hauptverbrauchsgebiete fließen kann. So ein Ausbau
hat aber schon zu Protesten der Bevölkerung geführt. Die hohen Leitungsverluste,
die den Windstrom noch unwirtschaftlicher machen, werden dabei in Kauf
genommen. Die Kosten für diese immensen Investitionen blähen die Kosten des
gesamten Netzbetriebs zusätzlich auf, denn schon jetzt sind die deutschen
Netzkosten im europäischen Vergleich außergewöhnlich hoch. Ein solcher
Netzausbau ist volkswirtschaftlich aberwitzig, weil er ohne die
Windstromerzeugung technisch überhaupt nicht notwendig wäre und nur deswegen
geschehen soll, um den unwirtschaftlichen Windstrom mit Hilfe staatlicher
Preisstützung und gesetzlichem Einspeisezwang in das Netz zu drücken. Das
leuchtet doch auch Ihnen ein. Wenigstens Sie können doch rechnen, oder? -Weniger statt mehr
Arbeitsplätze: Anders als behauptet vernichtet die Nutzung der Windkraft zur
Stromerzeugung per Saldo dauerhaft mehr Arbeitsplätze als sie neue schafft.
Das geht aus dem wissenschaftlichen Gutachten des Bremer Energieinstitutes
durch Professor Wolfgang Pfaffenberger und Kollegen für das Jahr 2003 hervor.
Auftraggeber für das Gutachten war die gewerkschaftsnahe
Hans-Böckler-Stiftung in Bremen. In aktuellen Alarmmeldungen der Industrie
werden diese Aussagen bestätigt. Die Politiker reden sich schon
seit 1990 heraus, neue Techniken wie die Windstromerzeugung bedürften
staatlicher Anschubfinanzierung, die durch das EEG geschaffen worden
sei. Wirtschaftlichkeitsdenken und
kaufmännische Tugend gehen anders vor: Geforscht und entwickelt wird solange,
bis ein konkurrenzfähiges Produkt entstanden ist; erst dann wird es
produziert und verkauft. Am Markt bewähren muss es sich ohne staatliche
Preisstützung. Dieses Denken und diese Tugend zum Vorteil aller müssen
Vorrang haben gegenüber staatlichem Subventionieren zum Nachteil aller und
zum Vorteil weniger. Beim Wind- und Solarstrom geschieht es genau anders
herum: Vorrang bekommt ein Produkt, das von vornherein unwirtschaftlich ist.
Vorrang bekommen einschlägige Hersteller, Zulieferer, Betreiber und einige
Mitläufer, gepäppelt mit staatlicher Preisstützung. Der Verbraucherpreis für
Wind- und Solarstrom wird so hoch festgesetzt, dass er einzelwirtschaftlich
profitabel ist. Aber die wahren Preise des Wind- und Solarstroms sind für die
Stromkunden nicht erkennbar, weil sie im Mischpreis aus billigem und teurem
Strom versteckt sind. So ein System kennen wir doch noch von der
Preisstützung in der Agrarpolitik. Die führte zu Butter-, Magermilchpulver-,
Weizen- und Rindfleischbergen. Jetzt haben wir die Berge von Windkraft- und
Solaranlagen, die wachsen und wachsen. Die Butterberge sahen wir nicht, die
waren eingelagert in Kühlhäusern. Die Windradberge sehen wir: Die Landschaft
wimmelt schon davon. Und wer bekommt keinen Vorrang? Das sind wir
Normalbürger, wir Verbraucher, wir Steuerzahler, wir Wähler. Das ist die
Mehrheit. Eine schöne Demokratie, in der die Mehrheit nichts mehr zu melden
hat. Finden Sie nicht auch? Unsere
Schlussfolgerung: Die Schuldigen sind unsere Politiker, unsere Gesetzgeber.
Was sie mit den Privilegien für Wind- und Solarstrom anrichten, ist
unverantwortlich. Diese Privilegien, diese Preisstützung müssen weg, sind aus
dem EEG zu streichen. |
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Parteien und Energiewende, 2019 |
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Verfehlte Öffentlichkeits-Arbeit Sie kennen die Anzeige "Klima-Schützer
unter sich", erschienen in vielen Publikationen: Ein Kernkraftwerk und
davor eine Windkraftanlage oder eine Voltaik-Anlage. Die Kernkraft-Unternehmen
glaubten damit gemeinsam mit Wind und Voltaik ihr Ansehen zu verbessern. Nun,
heute ist das Thema durch. Allerdings hätten schon damals die Kernkraftleute
wissen müssen, dass die EEG-Gewinnler ihre Todfeinde sind. Man kann aus
diesem Diagramm, dass wir Teufelskreis nennen, klar erkennen, oder auch so
ableiten: Wir beziehen uns auf den „Energiepolitischen Appell“ als Inserat
in deutschen Tageszeitungen (u.a. FAZ vom 21. August 2010) mit der
Überschrift „Mut und Realismus für Deutschlands Energiezukunft“, den auch Sie
unterzeichnet haben. Für energiepolitischen Realismus treten auch wir ein.
Wir sind ebenfalls Ihrer Meinung, dass „Deutschland vor einer zentralen
Zukunftsfrage“ steht. Ebenso wie Sie sind wir daher - gegen eine - auch durch zusätzliche Bürokratie herbeigeführte -
politische Blockade von Investitionen in die Energieversorgung - für eine leistungsfähige und verlässliche Infrastruktur zur
Versorgung mit Strom - dafür, dass die Stromversorgung sicher und zuverlässig bleiben
muss - dafür, dass Energie für die Wirtschaft und die Menschen in
Deutschland bezahlbar bleibt (und vom Staat nicht künstlich verteuert wird) - gegen neue und höhere Energiesteuern (wie eine
Brennelemente-Steuer) - überzeugt, dass wir auf Strom aus Kohle und Kernkraft nach wie
vor angewiesen sind, also weiterhin brauchen Für kontraproduktiv und folglich für verfehlt halten wir dagegen
Ihre Feststellung „Die Zukunft gehört den Erneuerbaren“. Das zielt auf die
Stromgewinnung mittels Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen. Damit übernehmen
Sie, was derzeit die in Deutschland führenden politischen Kräfte bekunden und
anstreben, ohne sich in Ihrem Aufruf, was zwingend notwendig ist, von den
schwerwiegenden Nachteilen für die deutsche Volkswirtschaft zu distanzieren.
Dies sind unsere Einwendungen: 1. Sie konterkarieren Ihr im
Inserat vertretenes Ziel, dass Energie (hier: Strom) bezahlbar bleiben soll.
Warum? Die Stromgewinnung aus Wind- und Sonnenenergie wird, wie Sie wissen,
massiv subventioniert mit dem Gesetz
für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG). Diese Subventionierung wird nicht aus dem Staatshaushalt bezahlt, also
nicht offen ausgewiesen, sondern besteht in der Zwangseinspeisung dieses
Stroms in das allgemeine Netz und der gesetzlich festgelegten Zwangsvergütung
für diesen Strom - für jede neue Anlage auf zwanzig Jahre garantiert. Diese Vergütung geht in den allgemeinen Strompreis ein und muss
daher von allen Stromverbrauchern in Deutschland als verkappte Steuer bezahlt
werden. Das heißt: Mit jeder zusätzlich installierten Windkraft- oder
Fotovoltaik-Anlage wird der deutsche Strompreis zwangsläufig in die Höhe
getrieben, mindestens zwanzig Jahre lang. Der Strom wird also künstlich
teurer und teurer. Das geschieht, obwohl der Strom aus Kernkraft, Kohle, Gas
und Wasserkraft wegen seiner geringeren Kosten weitaus preisgünstiger ist.
Wind- und Fotovoltaik-Strom wären ohne Staatshilfe unverkäuflich. Was
unverkäuflich ist, ist überflüssig. Eigentlich
nicht sinnvoller Äpfel- mit Birnen-Vergleich, da man Fakepower nicht mit
Strom aus Regelstromfähigen Kraftwerken vergleichen kann: Fotovoltaik-Strom
ist 4mal so teuer wie Strom aus Braunkohle und Kernkraft, Windstrom 3 - 6mal
so teuer, je nachdem, wo die Anlagen stehen: an Land oder im Meer. Die hohen
Erzeugungskosten dieses Stroms erhöhen zurzeit den Strompreis um 2,5 Cent je
Kilowattstunde (incl. Mehrwertsteuer) oder um etwa 10 Prozent mit einer
weiter stark steigenden Tendenz. Demnächst werden es 4,5 Cent sein. Mit
seinen staatlichen Zwangspreisen („Einspeisevergütungen“) belastet das EEG
die Stromverbraucher, also uns alle, in diesem Jahr 2010 bereits mit mehr als
12 Milliarden Euro (ohne Mehrwertsteuer). Ohne das EEG hätten die deutschen
Normalverbraucher in diesem Jahr mindestens 12 Milliarden Euro mehr für
andere Ausgaben zur Verfügung, und das Streichen des EEG könnte wie ein
kleines Konjunkturpaket wirken – also auch positiv auf die Arbeitsplätze. Werden wir
Bürger gezwungen, mehr Geld für Strom auszugeben, haben wir weniger Geld für
andere Lebensnotwendigkeiten übrig. Geld, das man sich verdient hat, kann man
nur einmal ausgeben. Die Mehrausgaben für Energie schmälern die Ausgaben für Essen, Kleidung,
Anschaffungen, Reisen, kulturelle Veranstaltungen.… Unternehmen verlieren
Absatz, müssen die Produktion einschränken, finden weniger Abnehmer für
Dienstleistungen, müssen Arbeitsplätze abbauen oder können sie nicht
erweitern. Wenn die
deutsche Wirtschaft mehr Geld für Strom ausgeben muss, verteuert sich für
uns, was sie produziert, und sie ist gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland
weniger wettbewerbsfähig oder auch gar nicht mehr. Damit gefährdet oder
vernichtet das EEG deutsche Arbeitsplätze. Die zwangsweise steigenden Strompreise
treiben die energieintensive Stahl- und Metallindustrie, die Zementproduktion
und die Glasfertigung, die Kunststoff- und Düngemittelhersteller mit ihren
hunderttausenden von wirtschaftlichen Arbeitsplätzen zum Abwandern (Der VIK
spricht von 800 Tausend plus 1,6 Millionen nachgelagerten Arbeitsplätze).
Dann müssen wir diesen Bedarf unnötig importieren. Deutschland leitet damit
seinen selbst gemachten wirtschaftlichen Niedergang ein. Das wird, wenn es so
weitergeht, in eine wirtschaftliche Katastrophe führen. Wer
argumentiert, dass auch durch Wind- und Sonnenstromanlagen Arbeitsplätze
entstanden sind und bestehen bleiben, unterschlägt oder will nicht wahrhaben,
dass Arbeitsplätze wie oben aufgeführt durch sie verloren gehen. Oder gar
nicht erst entstehen, da der Strom im internationalen Vergleich viel zu teuer
geworden ist und der Preis immer schneller steigt. Subventionierte Arbeitsplätze sind unwirtschaftliche Arbeitsplätze.
Unwirtschaftliche Arbeitsplätze sind gefährdete Arbeitsplätze. Gefährdete Arbeitsplätze
sind schlechte Arbeitsplätze. Subventionierte Arbeitsplätze verdrängen
nicht-subventionierte. Diese
Politik macht uns alle ärmer. Wollen Sie das? Außerdem subventioniert das
EEG Menschen mit Vermögen. Es sichert ihnen für die Anlage des Vermögens in
Wind- und Fotovoltaik-Strom eine hohe Rendite. Mit dieser Rendite belastet
werden alle übrigen Menschen. Mit dem EEG werden alle diese übrigen
ausgebeutet. Daher ist das EEG ein sehr unsoziales Gesetz. Es ist unsozial,
weil es in seiner Auswirkung eine gesetzliche Umverteilung von unten nach
oben mit sich bringt. Es ist eine Umverteilung von wenig oder gar nicht
betuchten Menschen zu vermögenden Menschen. Oder plakativ gesagt: von Arm zu
Reich. Für diese Menschen wird der Strom mit dieser Energiepolitik auf Dauer
immer weniger bezahlbar. Die hohen Einspeisevergütungen kassieren nur etwa 1
Prozent der Bevölkerung, dafür aufkommen muss der große Rest. Und
dafür treten Sie entgegen Ihrer Bekundung ein? 2. Sie konterkarieren das im
Inserat vertretene Ziel, dass die Stromversorgung sicher und zuverlässig
bleiben muss. Warum? Der Strom
aus Kernkraft, Kohle, Gas und Wasserkraft ist aber nicht nur weitaus
preisgünstiger, sondern – was noch entscheidender ist – jederzeit sicher und
verlässlich verfügbar. Das ist Wind- und Fotovoltaik-Strom nicht. Denn
meistens passt der Wind nicht (er weht zu schwach, zu stark oder auch gar
nicht), nachts scheint keine Sonne, und Strom großtechnisch zu speichern, ist
noch immer nicht möglich. Daher müssen herkömmliche Kraftwerke stets
bereitstehen, um die Fehlmengen sofort zu liefern („Schattenkraftwerke“). In
Deutschland treiben inzwischen rund 21 300 Anlagen mit einer Nennleistung von über 26 000 MW ihr kostspieliges Unwesen. Aber kein
einziges Kraftwerk ist ihretwegen entbehrlich geworden und vom Netz genommen
worden. So wird es weiterhin bleiben. Auch wenn immer mehr Wind- und
Sonnenstromanlagen aufgestellt werden: Es kann und wird gleichwohl kein
einziges herkömmliches Kraftwerk abgeschaltet werden und verschwinden. Im
Gegenteil, es müssen zusätzliche müssen zusätzliche (schnell regelbare)
gebaut werden. Mit immer
mehr Wind- und Fotovoltaik-Strom wird es immer schwieriger, Angebot und
Nachfrage in Einklang und die Spannung im Netz stabil zu halten. Je mehr
Wind- und Fotovoltaik-Strom, desto instabiler die Netzspannung. Früher war
die Verteilung des Stroms vergleichsweise einfach. Produziert wurde er fast
nur von den Versorgern und überwiegend in Großkraftwerken, abgenommen wurde
er von Unternehmen und Haushalten. Das war vergleichsweise einfach zu
kalkulieren und zu steuern. Aber mit dem Ausbau des „erneuerbaren“ Wind- und
Fotovoltaikstroms schwankt die Produktion abhängig vom Wetter. Zudem wird der
Strom dezentral produziert und ist so nur schwer zu kalkulieren. Selbst
Privathaushalte speisen Elektrizität, die sie von Solardächern gewonnen
haben, ins Netz ein. Die Versorgung ist daher nur schwer zu steuern, die
Stromspannung nur schwer für die nötigen 50 kHz zu stabilisieren.
Stromausfälle, zuvor in Deutschland unbekannt, stehen damit bevor. Sind Sie sich darüber im Klaren, dass die privaten Haushalte 50
bis 60 Elektrogeräte haben und dafür eine stets verfügbare Stromversorgung
brauchen? Glauben Sie, dass diese Haushalte aus purer Begeisterung für
„erneuerbaren“ Strom und für vorgebliche CO2-Einsparung zwecks behaupteten „Klimaschutzes“
Stromausfälle hinnehmen und der politischen Führung dafür Beifall klatschen? Eine
zusätzliche Herausforderung werden die (ebenfalls subventionierten)
Elektroautos, denn unregelmäßig werden sie Strom aus den Zapfsäulen ziehen.
Bis 2020 will die Bundesregierung eine Million E-Autos auf die Straße
bringen. Dabei ist
das Stromnetz für eine Volkswirtschaft, die sich behaupten muss, noch
wichtiger geworden als das Eisenbahnnetz. Der
wetterwendische und dezentrale Wind- und Fotovoltaik-Strom zwingt auch zu
einem Umbau des Stromnetzes. Die
deutschen Stromerzeuger und Hunderte Kommunalversorger, müssen im nächsten
Jahrzehnt ihre Netze gegen die künstlich herbeigeführte Instabilität sichern.
Dafür sind Milliardeninvestitionen nötig. Deutschlands größter Energiekonzern
Eon rechnet mit 20 Milliarden Euro, die Deutschland
bis 2020 in den Aus- und Neubau der
Netze stecken muss, um zur einstigen Netzstabilität zurückzufinden. Werden die
gigantischen Windparks im Meer weitergebaut, muss in Deutschland mindestens
eine tausend Kilometer lange Hochspannungsleitung gebaut werden, um den Strom
von der See zu den Hauptverbrauchsgebieten ins Landesinnere zu bringen.
Geschätzte Bauzeit 10 Jahre, geschätzte Kosten 3 bis 5 Milliarden Euro. Und
das alles zu Lasten der Steuerzahler
und Stromverbraucher. Trotzdem ist es das politische Ziel, die gesamte deutsche
Stromerzeugung auf die „Erneuerbaren“ umzustellen. Umso mehr wird dann Strom
aus herkömmlichen Kraftwerken benötigt. Der aber kann dann nur noch aus dem
Ausland kommen, denn in Deutschland sind diese Kraftwerke dann ja
abgeschafft. Dann ist Deutschland beim heute wichtigsten Rohstoff
importabhängig. Und das soll eine sichere und zuverlässige Stromversorgung
sein? Alles dies pflegen die Propagandisten der
„Erneuerbaren“ tunlich zu verschweigen. Und Sie unterstützen Sie darin. Für so eine schädliche, geradezu absurde Energiepolitik setzen
Sie sich mit Ihrer Unterschrift ein. Denn Ihr Inserat wendet sich nur gegen
einen „vorzeitigen“ Ausstieg aus der Stromerzeugung mit Kernkraft, Kohle,
Erdgas und Erdöl, nicht gegen einen nahezu irreparablen endgültigen. Ihre
„Energiezukunft für Deutschland e.V.“ ist ein Deutschland ohne Zukunft. Ein
endgültiger Ausstieg vernichtet erst recht „Kapital in Milliardenhöhe“. Es
sind die unnötig erzwungenen Kosten für die „Erneuerbaren“. Diese Milliarden können und müssen sinnvoller ausgegeben werden.
Warum auch solche sinnvolleren Verwendungen als unsichtbare Wirkungen zu
beachten sind, vermittelt Ihnen das Buch des amerikanischen Ökonomen Henry
Hazlitt (1894 bis 1993) mit dem Titel Economics!
Über Wirtschaft und Misswirtschaft. Die Lektion – Die Beispiele – Die
Nachgedanken. Olzog Verlag GmbH; München 2009. 255
Seiten. 24,90 Euro. Hazlitt beschreibt darin die immer wiederkehrenden
Irrtümer, Trugschlüsse, Fehlurteile und Kurzsichtigkeiten in der Finanz- und
Wirtschaftspolitik, weil sie die unsichtbaren Wirkungen von Maßnahmen außer
Acht lassen. Im übrigen ist der CO2-Saldo
von Wind- und Fotovoltaik-Strom entgegen den Darstellungen führender
Politiker und in vielen Medien annähernd Null. Denn bei den derzeit 45 Milliarden kWh
(2009), die mit Windkraft und Fotovoltaik ohne
CO2Ausstoß erzeugt werden, gehen rund 1/3 für die energetische
Eigenamortisation, 1/3 für den Betrieb der Schattenkraftwerke und 1/3 für
Netzinvestitionsaufwendungen samt Transport verloren. Kurz
zusammengefasst Das gegenwärtige EEG
Deshalb unser Appell an Sie: Prüfen Sie, ob Sie
mit dem „Energiepolitischen Appell“ immer noch so zufrieden und einverstanden
sind, wie sie es vermutlich waren, als Sie ihn mit unterzeichnet haben.
Unserem, auch Ihrem, Land würden Sie dienen, wenn Sie Ihren Appell noch
einmal überdenken. |
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Rechtssicherheit EEG
Seit
nunmehr 23 Jahren haben wir dieses unter Berücksichtigung der physikalischen
Grundgegebenheiten unsinnige Gesetz,
damals eingeführt unter Rot-Grün unter Federführung von Umweltminister Trittin.
Es gab bereits einen Vorläufer mit weniger dramatischen Auswirkungen,
eingeführt unter der Steuerung durch die damalige Bundesumweltministerin Frau
Dr. Merkel im Jahr 1997.
Viel Bürger sagen sich, dass dieses mit gesundem Menschenverstand nicht
begreifbare Gesetz nicht sein kann,
weil es den Grundrechten des Bürgers widerspricht.
Hier noch mal zum Verständnis die Begründung: Es soll der Startup neuer
Strom-Erzeugungsmethoden durch diese Finanzierungsart vorangetrieben werden
Es hat in der Tat 2x einen erfolglosen Versuch gegeben, gegen dieses Gesetz mit
Rechtsmitteln vorzugehen:
a) im
Jahr 2003 hat ein regionaler norddeutscher Netzbetreiber (EWE) zunächst in
nationalen Instanzen
und dann bei der EU gegen wesentliche Bestimmungen des EEG geklagt und
letztinstanzlich verloren
b) im Jahr 2005 hat eine Privatperson in OWL, gestützt durch den VGL e.V. in
Enger, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Diese Beschwerde wurde nicht zur Behandlung angenommen.
Inzwischen gibt es ähnliche Gesetze in weiteren EU-Ländern, z.B. Frankreich,
Tschechien, Italien.
Damit wird ein Erfolg eines Vorgehens gegen dieses Gesetz auf dem
Wege über die Gerichtsbarkeit sehr unwahrscheinlich.
Unter dem Eintrag EEG-Zahlen sehen wir, wie der EEG-Kostenblock stetig in immer
größere Beträge wächst.
Ursache ist neben dem politischen Druck zur Installation natürlich auch die per
Gesetz sichergestellte Wirtschaftlichkeit der Investitionen.
20 Jahre sicheres Geld ist ja ein Argument der Verkäufer und der Banken. Man
argumentiert mit Bestandsschutz.
Was der Staat zugestanden hat, kann er nicht mehr nehmen!
Aber wie sicher ist
die Anlage wirklich in der Situation wo, der Hype plötzlich kippt, die
Politiker dem Druck der Öffentlichkeit folgen
und Windstrom- und Voltaik aus dem EEG ausschließen, weil man inzwischen
akzeptieren muß, dass es schlichtweg unsinnig ist,
mit Wind und Voltaik Strom machen zu wollen?
Nun ist die eigentliche Gesetzes-Voraussetzung nicht mehr gegeben, ja dass
Gesetz ist sogar wider die Interessen des Staates,
Bürger und Industrie mit lebensnotwendigem preiswertem Strom zu versorgen. Es
gibt das allgemeine Rechtsverständnis der
Sittenwidrigkeit, mit dem auch vor Gericht Zahlungsverpflichtungen aus
Verträgen nicht Stand halten. Und in unserem juristischen
Laienverständnis behaupten wir, dass sämtliche kWh (Stromliefermengen-Entgelte
von Fakepower-Anlagen) Lieferungen nicht den
allgemein akzeptierten Leistungsstandard einer kWh aus einem mit großen
Schwungmassen betriebenen Synchrongenerator eines
Kraftwerkes entspricht, letztlich also hier eine Kundentäuschung gegeben ist
und damit alle geleisteten EEG-Zahlungen im Rahmen
der Verjährungsfristen zurückgefordert werden können.
Da
nun diesem Bestandschutz-Argument jegliche Begründung entzogen ist, werden die
EEG-Zahlungen auch für installierte Objekte
nicht
mehr zulässig sein. Die Bank wird also das Einfamilienhaus zwangsversteigern
bei einer Voltaik-Anlage, wenn der Investor seinen
Kredit nicht mehr bedienen kann und gleiches gilt für den
Windpark-Anteilsbesitzer.
Sie halten das für unrealistisch? Hier ein sicher extremes Beispiel aus der
Vergangenheit:
Im 3. Reich gab es ein Enteignungsgesetz, mit dem jüdischen Mitbürgern ihr
Eigentum genommen wurde. Diese Objekte wurde dann an andere Bürger verkauft.
Nach Ende der Nazi-Herrschaft wurde wieder eine menschgerechte Gerichtsbarkeit
eingeführt und den Käufern wurden die Objekte entschädigungslos wieder
genommen.
Ausschreibeverfahren, der Ersatz der Preisfestsetzung durch eine Kommission
Seit dem die Politiker
als Entscheider des Planpreises EEG-Erlössätze wegen des ausufernden Kosten
mehr und mehr am Pranger standen, sannen sie, diesem Druck zu entrinnen ohne
das Ziel Energiewende aufzugeben. Insbesondere die FDP trieb diesbezüglich ein
sogenanntes Quotenmodell argumentativ
voran. Wie funktioniert das? Es gibt keine festgesetzten Preise mehr wie
beim EEG-Verfahren sondern den Stromverkäufern wird ein jährlicher prozentualer
Anteil von Energiewenderstrom (Wind, Voltaik, Biogas) zur Beimischung ins
Stromnetz vorgeben. Um diesen Prozentsatz zu erreichen müssen also alle Strom
handelnden Versorger Energiewenderstrom in entsprechender Menge kaufen. Damit
wird der Preis vom Markt geregelt. Was passiert nun, wenn die Handelspartner
das einfach nicht tun. Für diesen Fall werden Strafzahlungen vorgesehen, die
natürlich über den Herstellkosten der Energiewendestromerzeuger liegen müssen, damit
man nicht einfach die Strafzahlungen tätigt. So ist das nämlich in
Großbritannien geschehen, wo dieses Verfahren im Einsatz war und wegen zu
niedriger Strafen gescheitert ist.
Es kam dann aber ganz was anderes dabei heraus, nämlich das Ausschreibeverfahren
für den Mengenzubau an Wind (Onshore und Offshore), große Voltaik-Anlagen ab
750 kW und Biogas-Anlagen:
Der Gesetzgeber beschliesst eine jährliche
Zubau-Kapazität an Fakepower in den 4 Formen Onshore und Offshore Wind, Biogas
und Voltaik. Zusätzlich belässt man für Klein-Erzeuger eine Spielwiese
(Dachanlagen Voltaik (750 kW), Kleinanlagen Windstrom (750 kW), Kleinanlagen
Biogas (150 kW). Für diese Kleinanlagen gelten weiterhin festgesetzte Preise
wie im alten EEG.
Um dieses jährlich per Gesetzgeber definierte
Volumen können sich Bieter in mehreren Ausschreibungen p.a. bewerben.
Die BNetzA ist für das Verfahren zuständig. Sie legt Mengen- und Maximal-Preise
fest. Die Bieter unter diesem Maximal-Preis erhalten die Zuschläge. Für die
Teilnahme am Verfahren müssen sie eine Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
vorweisen und eine Sicherheit hinterlegen. Binnen einer mehrjährigen Frist ist
die Anlage zu realisieren und ans Netz anzuschliessen,
ansonsten verfällt die Sicherheit. Die wesentlichen Bausteine der Energiewende
bleiben bestehen:
-- Der Bieterpreis hat 20 Jahre Gültigkeit
-- Vorrangeinspeisung und Ersatzzahlung, wenn der Strom nicht ins Netz gedrückt
werden kann wegen Über-Kapazität
-- Privilegierung nach Bausgesetzbuch, d.h. die Baurechtlichen Vorschriften für
Industrieanlagen im Aussenbereich erfahren keine
Anwendung:
-- Es wird mit sogenannten Referenzertragswerten gearbeitet, was heisst, dass Bieter an windschwachen Standorten einen Preis
angeben, der dann auf einen Standardertragswert normiert wird und mit diesem
dann die Zuschalgsreiehnfolge ermittelt wird. Der
Bieter erhält aber dann trotzdem den erhöhten Erlös
Neben dem Referenzertragswert gibt es weitere regionale Steuerungsverfahren:
- Begrenzungen in Netzausbaugebieten
- Regional-Quoten bzw. Ausschreibungen
Das Verfahren wird allgemein EEG 2017 genannt und so eingeführt
"Erneuerbare-Energien-Gesetz
vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549) geändert worden ist"
Nach Einführung des Verfahrens mit Planzahlen für die nächsten Jahre ab 2017
wurde in 2018 ein Nachschlag für die Jahre 2019-2021 beschlossen
Es zeigt sich bereits
in 2018
-- ein weiteres Ansteigen der Komplexität der kaufmännischen und technischen
Abwicklung
-- eine starke Verwerfung in der mengenmäßigen Umsetzung – bis Ende 2018 wurden
praktisch noch keine Anlagen aus den ersten Ausschreibungen seit Beginn 2017
installiert
-- Durch den direkten Mengenhebel ist ein sehr viel stärkeres Engagement der
Weltklimarettungs-minded Politiker gegeben. Es wird
also je nach Regierungs-Konstellation häufigeres Anpassen der
Ausschreibungsmengen erfolgen und damit für die Anlagen-Hersteller und
Projektierer eine schlechtere Planbarkeit gegeben sein. Letztlich ist das freie
Agieren am Markt noch weniger gegeben als in der Vergangenheit.
Mit diesem
Ausschreibverfahren werden die Kapazitäten bis 2030 sich wie zu den gemäß
unserer Schätzung folgenden Werten entwickeln
(MW) |
2017 |
p.a. alt |
2018 |
2030 |
p.a. neu |
Veränder. |
Onshore
(*) |
52.500 |
4.220 |
55.300 |
94.100 |
3.230 |
-24% |
Offshore |
5.400 |
1.633 |
6.500 |
15.000 |
800 |
-51% |
Voltaik |
42.500 |
1.650 |
44.500 |
68.500 |
2.000 |
+21% |
Biogas |
4.550 |
250 |
4.843 |
7.250 |
200 |
-20% |
Unsere Werte 2030
fußen wie folgt:
- gesetzliche Anpassungen von 2018 als Ausgangswert
- Fortschreibung der Jahresmengen ab 2022 bis 2030: Wind-Onshore
2.900, Wind-Offshore 800, Voltaik Freifläche 2.900, Biogas 200
- die Zielmengen überschreiten damit die Deckelgrenzen wie 2014 festgelegt bei
Voltaik und Onshore.
- die niedrigen Mengen 2018 u. 2019 bei (*) werden durch Nachholungen in den
Folgejahren kompensiert.
- die Zusatzmengen 4.000 2019-2021 von 4.000 MW bei (*) sind additiv zu den
Jahresmengen
- Für Voltaik-Anlagen bis 750 kW wird ein Jahreszubau von 1000 MW pauschal
angesetzt, für Ausschreibungen ebenfalls 1.000.
- Menge 2030 = Menge 2018 + 12 x Jahreszubau (+ 4.000 bei (*))
Damit ergibt sich bis auf Voltaik ein deutlicher Rückgang des Zubaus.
Die derzeit heftigen Reaktionen der Windkraft-Gegner und Nimbys insbesondere in
Hessen und Brandenburg wären in der Situation zu bewerten.
Die ersten
Ausschreibungen in 2017/18 haben zu Zuschlägen zu völlig irrealen Preis geführt
mit dem Ergebnis, dass bis Ende 2018 praktisch keine Neuinstallationen aus
diesen entstanden. Die erfolgreichen Bieter werden wohl die Pönale in Höhe von 30 EUR je kWh zahlen und das
Gebot zurückziehen. Im Rahmen der Anpassung 2018 wurde allerdings die
Zuschlagsverfallzeit von max. 54 Monate stark verkürzt
Wir war es vorher – bis 2016: Jedermann konnte eine Anlage bauen auf der Basis
der bestehenden Gesetzgebung, d.h. der festgesetzten EEG-Erlöse und Vorschriften. Es war eine Frage des
unternehmerischen Mutes, sich auf der Basis der gegebenen staatlich fixierten
Ertragsituation für den Bau einer Anlage zu entscheiden. Das hat uns diesen
Ausbau beschert seit 2000
Bei Voltaik sind Dachanlagen und Freiflächen
zusammengefasst. Es versteht sich dass neben dem Kosten- und Störeffekt des
Stromes bei Onshore das zusätzliche Belastungsproblem für Anlieger und die
Umwelt zu bewerten ist. Näheres dazu bei www.vernunftkraft.de
Kommunale Sicht (Windstrom, Voltaik)
Man muss hier trennen zwischen Engagement im EEG-Bereich durch die
ggf. im Kommunenbesitz befindliche Energie-Versorgung, Zulassung von Windparks
und dem Voltaik-Sektor
Betreffend das Engagement der Energie-Versorgung kann der Kommune nur geraten
werden: Finger
weg! (In der Praxis passiert das genaue Gegenteil)
Das Risiko für eine Engagement ist unter Berücksichtigung des
Punktes Erlösgarantie
immens (im Falle unseres Erfolges) und von der Kommune nicht zu verantworten.
Bei Zulassung/Genehmigung von Windparks besteht u. U. ein massiver
Interessenkonflikt für die Kommunen-Verwaltung.
Einerseits fließt bei steuerlich sinnhaltiger Konstruktion der
Windparkbetriebsgesellschaft ein attraktiver Gewerbesteuerertrag.
Andererseits sind im dicht besiedelten Deutschland mit Sicherheit Bürger durch
Emissionen der Anlagen in Form von Schall und Schattenwurf betroffen
und es werden subjektive Argumente wie visuelle Beeinträchtigung ins Feld
geführt. Ebenso wird mit Wertverlust von Wohnimmobilien argumentiert.
Nun haben die Länder konkrete Bestimmungen betreffend Abständen und Emissionen
erlassen, die für die Kommunen bindend sind und ihnen damit die
Entscheidung formal einfach machen. In der Praxis werden diese Grenzen jedoch
von den Anliegern als inakzeptabel angesehen.
Aber dieses Problem hat man ja auch bei Autobahnen und sonstigen in die
Wohngebietsstruktur eingreifenden Maßnahmen.
Wertverlust von Wohnimmobilen ist ein schwaches Argument – wer ein Haus baut,
will dort wohnen und es zunächst mal nicht verkaufen.
Im Problemfall mag der betroffene noch ganz anderen Unbill erleiden.
Die Kommune ist hier also im
Interesse der eigenen Finanzierung gefordert, die sichere kommunale
Einnahmequelle
Gewerbesteuer den Anliegern als Trost schmackhaft zu machen.
Bei Voltaik gibt es wenig Emissionen und somit wenig Argumente
dagegen.
In jedem Fall sollte
eine Kommune nicht für diesen volkswirtschaftlichen und ökologischen Unfug noch
Geld durch Werbung und
Installation von so genannten Ökostrom-Beratern Geld zum Fenster hinaus werfen
und damit diesen leider durch Bundesgesetz hervor gerufenen Unfug noch
unterstützen.