Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: LogoBl1k

wer istNAEB

Organisation +
Köpfe

Programm

Satzung + konkretes

Zahlen und Fakten

 

Bewertung der "Energiewende"

 

Newsletter-Abruf

 

Mitgliedschaft!

Filme

NAEB.tv

 

"Energiewende"
= Weg von Atom- und Kohlestrom, hin zu Gas + Fakepower (Wind- Voltaik und Biogasstrom, Strom der für einen Bruchteil der EEG-Kosten konventionell erzeugt werden könnte)
= Stromlüge der Energiewender

Definition Energiewender: Klasse der Mitmenschen, die daran glauben, dass man mit Sonne und Wind sinnhaltig Netzstrom produzieren kann, die daran ihr Geld verdienen, die damit eine Scheinbeschäftigung (angebliche Zukunftstechnologie) aufbauen, die ihre Mitbürger schlicht nur gängeln wollen, die glauben, dass man mit Sonnen- und Windstrom das Klima der Welt verbessern kann, oder die damit ganz einfach ihre politische Suppe kochen.

 

Unsere Kritik am Energie-Konzept der Bundesregierung (EEG2021) wie in der Sitzung am 28.10.2020 in 1. Lesung behandelt:

Schreiben an ausgewählte CDU- und alle AfD Abgeordnete:

das EEG 2021 haben wir wegen Unwahrscheinlichkeit der Beachtung nicht zu verschlimmbessern versucht. Wir haben uns auf den neu entstehenden Verwaltungsmoloch Marktstammdatenregister konzentriert, um damit der EEG-freien Voltaik für partielle Strom-Eigenversorgung eine Chance zu öffnen. Man hat uns schlicht ignoriert.

Hier der CDU-Text:

die deutschen Stromkosten sind von 40 Milliarden EUR auf über 90 Milliarden binnen 20 Jahren seit Einführung des EEG gestiegen. Mit weiter sinkenden Solar-Panel-Preisen könnten sie wieder fallen. Aber andere Kosten, z.B. die Netzkosten steigen weiter, und das bei den bereits höchsten Strompreisen der Welt in einem Industrieland – unbeschadet der Quersubventionen aus Heizen und Autofahren über CO2-Steuer-Umschichtung. Und es gibt einen weiteren noch latenten Verwaltungs-Kostenblock, seit 2017 definiert – das Marktstammdatenregister als Bestandteil des EEG; das sich bei 100 GW Voltaik (PV) zu einem wahren Moloch entwickeln wird – dabei völlig unnötig und ohne signifikanten Einfluss auf die Entwicklung der Erneuerbare-Energien-Nutzung.

 

Sie können das bei der anstehenden Verabschiedung des EEG2021 verhindern, indem Sie eine marginale Änderung in der vorgesehenen Anpassung der Marktstammdatenregister-Verordnung durchsetzen wie auf Seite 3 unten unter Punkt 3 unseres beigefügten Änderungsvorschlag in kursiv aufgeführt durchsetzen: Mit wenigen Worten vereinfacht gesagt bewirkt dieser, dass der völlig unvertretbare Verwaltungsaufwand für die Registrierung von Mikro- und Klein-Solar-Anlagen bis 40 kWp (über den gesamten Lebenszyklus von vielleicht 25 Jahren) einschließlich der Vorwärts-Rückwärts-Rechnung über das EGG für Strom-Abliefern und wieder Zurückholen – die Mitarbeiter des BMWi und der BNetzA haben dafür das Wort Prosumer erfunden - wegfällt. Der reine Selbstversorger, der also seinen Strom nicht über den Nachbarn subventioniert haben will, soll die Sonnenstrahlen dafür nutzen dürfen wie für die Tomatenzucht, ohne das Tomaten-Häuschen bei der BNetzA anmelden zu müssen.

Ausschließlich um diesen Solar-Anlagen-Besitzer (bis 10/40 KW) geht es. Wer EEG kassieren will, muss sich anmelden! Und die Grafik "PV-Kapazität" auf Seite 1 unseres Vorschlages zeigt, dass der Voltaik-Boom erst noch kommt, vielleicht aber an uns vorbeigeht, weil uns der EEG-Moloch erdrückt, nicht bei der Verwaltung und Abrechnung der einzelnen 7.000.000 Watt Windkraftanlage, wohl aber bei den vielen zig-Millionen 400 Watt Voltaik-Panels (z.B. bei einem Paneltausch wegen Defekt bei abweichender Spezifikation) in den Solar-Kleinanlagen.

Beachten Sie bitte auch die Bagatell-Mengen-Beispiele auf Seite 4 gemäß BNetzA-Leitfaden

 

Wir wollen im Interesse aller Stromverbraucher (und nicht als EEG-Profiteurs-Lobby) mit Ihrer Hilfe diesen Moloch stoppen, um weiterhin EV-Voltaik empfehlen zu können. – übrigens hat das Register keinen Einfluss auf die CO2-Bilanz; ob man die Eigenverbrauchs-Kilowattstunden über das EEG und das Register schleift oder schlicht im Tomatenhäuschen belässt, die reifen Tomaten (~ CO2-Einsparung) kann der lokale Netzbetreiber gut über die Größe des Tomaten-Häuschens bei der lokale Anmeldung schätzen und dann im CO2-Reporting melden.

 

Wie gesagt - verpufft.
Trotz des offenkundigen Sachverhaltes werden Wind- und Voltaikstromtechnik seit nunmehr zwanzig Jahren durch die Politik mittels EEG unter Zwang massiv durchgesetzt. Das hat bereits heute in Deutschland zu einem Strompreis geführt, der für Privat-Verbraucher wie auch für die Wirtschaft im internationalen Vergleich stark überhöht ist und unser Land durch Kaufkraft-Entzug  bis hin zur Unbezahlbarkeit und durch den massenhaften Verlust an Arbeitsplätzen schädigt.

 

Die beschlossene Vernichtung der konventionellen Kraftwerke mit der Intention von "Not-"Gas-Kraftwerken wird bis 2030 zu dieser Kostenentwicklung führen:

Danach kommt irgendwann vor 2038 das Ende!
Den Schaden werden die Menschen haben in Form von

-              Arbeitsplatzverlust

-              Einkommensverlust

-              Vermögensschäden (Immobilien) und in der

-              Beeinträchtigung ihrer Naherholung und damit ihrer Lebensqualität.

 

 

Info für den Stromverbraucher:
Warum es scheitern muss, mit Fakepower ein Stromnetz betreiben zu wollen

Würden Sie sich für einen Stromlieferanten entscheiden, der Ihnen den Strom nicht jederzeit zu liefern vermag? Und dessen Strom auch noch mehrfach so teuer ist, wie der von anderen Stromlieferanten? Das würden Sie doch sicher nicht. Aber mit einem Gesetz zwingt der Staat Ihren Lieferanten, die Stadtwerke oder Ihren anderweitigen Versorger, ebendies zu tun. Und der gibt diese Mehrkosten an Sie  weiter. Das Gesetz heißt Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG).

 

Dieser unstetige und viel zu teure Strom wird per Gesetz zwangsweise ins Stromnetz gedrückt und beschert seinen Lieferanten hohe, staatlich festgesetzte Gewinne, die als Stromverbraucher zwangsweise Sie bezahlen müssen.

 

Die Stromlieferanten, die nicht jederzeit liefern können und trotzdem so teuer sind, sind die Sonnenkraftanlagen mit ihren Fotovoltaik-Zellen auf den Hausdächern und die Windkraftanlagen in der Landschaft und offshore, also vor der Küste in der See. Die Erzeugung einer Kilowattstunde für den Solarstrom kostet 43 Cent, die für Windstrom 9 Cent, Offshore-Windstrom  16,5 Cent. Strom aus Braunkohle und Kernkraft dagegen – das sind die Hauptquellen für den Strom-Tagesbedarf – kostet nur 2,5 Cent. Mit Steinkohle erzeugt sind es 4,5 Cent.

 

Solarstrom ist also 18mal so teuer wie der Strom aus Braunkohle und Kernkraft, der Windstrom 3,6- bis 6mal so teuer. Aber das ist noch nicht alles. Um den schwankenden Tagesbedarf an Strom abzudecken, werden zur Stromerzeugung Pumpspeicherwerke und Gaskraftwerke eingesetzt. Die lassen sich bei Bedarf schnell einschalten und hochfahren, sind aber teuer. Jetzt muss diese Stromquelle nicht nur die üblichen Tagesschwankungen ausgleichen, sondern zusätzlich auch die Schwankungen des eingespeisten unsicheren Wind- und Solarstroms. Dafür müssen als Regelkraftwerke ständig mitlaufende Kohle- und Gaskraftwerke vorhanden sein. Dadurch erhöhen sich die Stromkosten – schwer quantifizierbar, aber erheblich – noch mehr. Und dann gilt noch die 45 Prozent Dampfkraftwerkregel, die besagt, dass immer fasst die Hälfte der inländischen Stromlast zur Sicherstellung des Netzbetriebes bei starken Schwankungen und bei Ausfällen aus den klassischen Dampfkraftwerken kommen muss, wie sie seit 100 Jahren im Einsatz sind.

 

Was Sie über den Strom aus Wind und Sonne unbedingt sonst noch wissen sollten:

-Mit jeder aufgestellten Windkraftanlage und jeder Fotovoltaik-Zelle verdienen sich Hersteller und Betreiber durch die staatliche Unterstützung ohne jedes Risiko eine goldene Nase. Und Bürger werden gesetzlich gezwungen, ihnen zu diesen überproportionalen Gewinnen zu verhelfen. Oder deutlicher: Eine kleine Schicht kassiert ab, die breite Masse muss das bezahlen. Eine staatlich geförderte Abzockerei. Oder noch deutlicher: Wir werden regelrecht ausgeraubt: von den Investoren, die ihr Geld in die subventionierten Anlagen stecken, von den Unternehmen, die die Anlagen herstellen und betreiben, von den Zulieferern der Windradbestandteile, von den Grundeigentümern, die Standflächen für die Windkraftanlagen teuer verpachten und dafür je Anlage jährlich rund 10 000 Euro einstreichen, aber letztlich vom Staat, der dies mit dem EEG ermöglicht und ausdrücklich will. Wollen Sie sich das wirklich  weiterhin gefallen lassen?

 

-Auch wenn immer mehr Windkraftanlagen aufgestellt werden: Es kann (und wird) gleichwohl kein einziges herkömmliches Kraftwerk abgeschaltet werden und verschwinden. Denn bei Flauten oder zu starkem Wind müssen den gesamten Strom herkömmliche Kraftwerke erzeugen. Daher müssen 40 bis 50 Jahre alte Anlagen ersetzt und bei steigendem Energiebedarf sogar neue gebaut werden. Und zwar unabdingbar. Sie fungieren also zum Teil  als sogenannte Schattenkraftwerke. Solche Schattenkraftwerke sind notwendig, um sofort mit Strom einzuspringen, wenn die Windräder mit ihrem Strom ausfallen, weil kein Wind weht oder weil der Wind zu stark weht. Also stehen zwar  preiswerte Stromerzeuger bereit. Aber ausgerechnet sie müssen im unwirtschaftlichen „Teillastbereich“ betrieben oder sofort betriebsbereit (im stand by) gehalten werden, weil mit Vorrang der teure Wind- und Solarstrom eingespeist werden muss.  Somit wird nutzlos Energie verbraucht, die verpufft. In Deutschland erreichen die Windkraftanlagen nur einen Nutzungsgrad von 18 Prozent. Das heißt: Sie schaffen im Jahresdurchschnitt nur 18 Prozent ihrer an sich möglichen Leistung (Nennleistung). Bei Offshore-Anlagen wird man vermutlich höchstens zwischen 25 bis 30 Prozent erreichen Daher ist die offizielle Darstellung, Windkraft könne die herkömmlichen Kraftwerke ersetzen, reine Illusion. Oder deutlicher: Sie ist nichts weiter als Volksverdummung. Wollen Sie wirklich für dumm verkauft werden?

 

-Weil herkömmliche Kraftwerke stets mitlaufen müssen, ohne Strom ins Netz geben zu dürfen, stoßen sie als Kohle- oder Gaskraftwerke weiterhin Kohlendioxid (CO2) aus. Anders also als behauptet, wird indirekt durch Windkraft CO2 produziert,  spart Windkraft CO2 also nicht ein. Es sei denn, man hielte Kernkraftwerke zum Mitlaufen bereit, um die Ausfälle von Windkraftstrom aufzufangen. Das aber ist absonderlicherweise politisch nicht gewollt. Wollen Sie sich das mit der CO2-Einsparung wirklich weismachen lassen?

 

-Wenn immer mehr Windkraftanlagen, zumal ins Meer, gebaut werden, drohen Zusammenbrüche des Stromnetzes. Einen Vorgeschmack davon hat es am 4. November 2006 um 22.10 Uhr gegeben. Damals war die Höchstspannungsleitung südlich Emden über die Ems abgeschaltet. Diese Leitung ist für hohes Windstrom-Aufkommen in Küstennähe der zentrale Ableiter in die Niederlande.

-Diese Stromableitung war wegen der Abschaltung nicht möglich.

-Der Windstrom floss aber trotzdem. Der Wind wehte mittelstark, aber mit starken Ausschlägen nach oben. Das war für das übrige Netz zuviel. Wegen Überlastung fielen nacheinander mehrere Höchstspannungsleitungen aus, es kam zum Blackout, mit Auswirkungen auf das gesamte EU-Netz. Die Ursache war die unstete Windstromerzeugung. Das kann immer wieder passieren und, je mehr Windkraftanlagen aufgestellt werden, immer häufiger. Mit Windkraft wird die Stabilität des Stromnetzes zerstört. Wollen Sie das?

 

-Was für den Windstrom gilt, trifft im wesentlichen auch für den Solarstrom zu. Die Sonne liefert Strom nur, wenn sie scheint. Das tut sie in unseren nördlichen Breiten nicht häufig und nicht stark genug. Die ganzen 365 Nächte im Jahr fällt sie ohnehin aus. Im Winter ist die nächtliche Dunkelzeit besonders lang, der mögliche Sonnenschein tagsüber besonders kurz. Also braucht man auch für alle Sonnenstromanlagen herkömmliche Kraftwerke, die ständig bereitstehen und  mitlaufen müssen. Sie produzieren Kosten, ohne dass sie während dieses  „stand by“ Strom liefern dürfen. Dabei sind diese Solarstromkosten mit den genannten 45 Cent/kWh exorbitant hoch. Ist doch verrückt, oder?

 

-Strom muss verbrauchsnah produziert werden. Denn beim Transport treten große Verluste auf. Die machen eine Übertragung über mehr als 400 Kilometer unwirtschaftlich. Doch inzwischen werden die Windkraftanlagen nicht mehr in den Hauptverbrauchsgebieten gebaut, sondern vorrangig an der Küste und vor der Küste, weil dort bessere Windverhältnisse herrschen und sich immer mehr Bürger gegen noch mehr Windkraftanlagen im Binnenland immer heftiger wehren. Daher muss das Stromtrassennetz mit hohen Investitionen ausgebaut werden, damit der Windstrom sicher in die Hauptverbrauchsgebiete fließen kann. So ein Ausbau hat aber schon zu Protesten der Bevölkerung geführt. Die hohen Leitungsverluste, die den Windstrom noch unwirtschaftlicher machen, werden dabei in Kauf genommen. Die Kosten für diese immensen Investitionen blähen die Kosten des gesamten Netzbetriebs zusätzlich auf, denn schon jetzt sind die deutschen Netzkosten im europäischen Vergleich außergewöhnlich hoch. Ein solcher Netzausbau ist volkswirtschaftlich aberwitzig, weil er ohne die Windstromerzeugung technisch überhaupt nicht notwendig wäre und nur deswegen geschehen soll, um den unwirtschaftlichen Windstrom mit Hilfe staatlicher Preisstützung und gesetzlichem Einspeisezwang in das Netz zu drücken. Das leuchtet doch auch Ihnen ein. Wenigstens Sie können doch rechnen, oder?

 

-Weniger statt mehr Arbeitsplätze: Anders als behauptet vernichtet die Nutzung der Windkraft zur Stromerzeugung per Saldo dauerhaft mehr Arbeitsplätze als sie neue schafft. Das geht aus dem wissenschaftlichen Gutachten des Bremer Energieinstitutes durch Professor Wolfgang Pfaffenberger und Kollegen für das Jahr 2003 hervor. Auftraggeber für das Gutachten war die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung in Bremen. In aktuellen Alarmmeldungen der Industrie werden diese Aussagen bestätigt.

 

Die Politiker reden sich schon seit 1990 heraus, neue Techniken wie die Windstromerzeugung bedürften staatlicher Anschubfinanzierung, die durch das EEG geschaffen worden sei.  Wirtschaftlichkeitsdenken und kaufmännische Tugend gehen anders vor: Geforscht und entwickelt wird solange, bis ein konkurrenzfähiges Produkt entstanden ist; erst dann wird es produziert und verkauft. Am Markt bewähren muss es sich ohne staatliche Preisstützung. Dieses Denken und diese Tugend zum Vorteil aller müssen Vorrang haben gegenüber staatlichem Subventionieren zum Nachteil aller und zum Vorteil weniger. Beim Wind- und Solarstrom geschieht es genau anders herum: Vorrang bekommt ein Produkt, das von vornherein unwirtschaftlich ist. Vorrang bekommen einschlägige Hersteller, Zulieferer, Betreiber und einige Mitläufer, gepäppelt mit staatlicher Preisstützung. Der Verbraucherpreis für Wind- und Solarstrom wird so hoch festgesetzt, dass er einzelwirtschaftlich profitabel ist. Aber die wahren Preise des Wind- und Solarstroms sind für die Stromkunden nicht erkennbar, weil sie im Mischpreis aus billigem und teurem Strom versteckt sind. So ein System kennen wir doch noch von der Preisstützung in der Agrarpolitik. Die führte zu Butter-, Magermilchpulver-, Weizen- und Rindfleischbergen. Jetzt haben wir die Berge von Windkraft- und Solaranlagen, die wachsen und wachsen. Die Butterberge sahen wir nicht, die waren eingelagert in Kühlhäusern. Die Windradberge sehen wir: Die Landschaft wimmelt schon davon. Und wer bekommt keinen Vorrang? Das sind wir Normalbürger, wir Verbraucher, wir Steuerzahler, wir Wähler. Das ist die Mehrheit. Eine schöne Demokratie, in der die Mehrheit nichts mehr zu melden hat. Finden Sie nicht auch?

 

Unsere Schlussfolgerung: Die Schuldigen sind unsere Politiker, unsere Gesetzgeber. Was sie mit den Privilegien für Wind- und Solarstrom anrichten, ist unverantwortlich. Diese Privilegien, diese Preisstützung müssen weg, sind aus dem EEG zu streichen.

Parteien und Energiewende, 2019
Die auf Bundesebene bereits vor 2017 etablierten Parteien CDU, CSU, SPD, Die Grünen, Die Linke bekennen sich ausnahmslos zu dem Konzept der Weltklimarettung, d.h. Ereichung der sogenannten 2 Grad-Ziele mit Hilfe von Fakepower vorrangig vor den Wohlstandsinteressen der Bürger. Ausnahmslos setzen sie sich für die Abschaltung der Kohlekraftwerke ein.
Bei den weltweit praktisch bedeutungslosen Anteilen Deutschlands am fossilen Primärenergieverbrauch (formuliert als CO2-Emission) geht es dabei der Politik um die Vorbildfunktion für den Rest der Welt. Die seit 2017 etablierte AfD vertritt abweichend eine Ablehnung der Subvention der Fakepower (in der Annahme, dass dadurch der Einsatz mangels Wirtschaftlichkeit zum Erliegen kommt) und sie stellt den AGW-Effekt in Frage (anthropogenic global warming)
Tatsächlich wenden sich allerdings immer mehr Länder insofern von diesen Ansätzen ab (USA; Brasilien, Ungarn, Polen, u.a.), als sie den individuellen volkswirtschaftlichen Vorrang vor der Weltklimarettung formulieren. Ausserdem wird weltweit ein Kohlekraftwerkboom erwartet mit einer Steigerung der Gesamtkapazität um ca. 30% in den nächsten 2-3 Dekaden.

Unbeschadet dessen verfolgen die Parteien sowohl im Handeln wie auch in ihren Programmen in Differenzierungen das Ziel Weltklimarettung konsequent weiter, teils unterschiedlich formuliert auf Landes- und Bundesebene.

CDU
klares Bekenntnis zur Energiewende, auf Länderebene taktische Positionierung zur Entlastung der Windkraftbetroffenen z.B. in NRW mit einem 10H-Ansatz (aus unserer Ansicht allerdings nicht durchsetzbar). Ähnlicher Ansatz in Brandenburg. Lokale Adressierung der Windkraftbetroffenen mit nicht haltbaren Entlastungsversprechen.
CSU
noch nicht abschließend erkennbarer Programm-Wechsel seit der Wahl 2018 mit einer Koalition mit der freien Wählergemeinschaft. Die einzigartige 10H-Regelung könnte aufgeweicht werden, ebenso ist eine Forcierung der landesspezifischen Subvention für Biogasanlagen und für Dach-Anlagen-Voltaik in der Diskussion.
SPD, Die Grünen, Die Linke
uneingeschränktes umfassendes Bekenntnis zur Energiewende auf Landes und Bundesebene.
FDP
Sehr trickreiche Formulierung der Zielerreichung und Ausflucht in Richtung einer EU-weiten Stromversorgung. Populistischer Ansatz gerichtet auf die Windkraftbetroffenen und Waldschützer in Hessen und Niedersachsen

Alle Ansprachen unsererseits in der Vergangenheit bei den vor 2017 etablierten Parteien blieben ohne jede positive Resonanz. In dieser Situation konzentrieren wir uns bei der Ansprache der Parteien darauf, die AfD soweit aufzuklären, dass sie unser konsequente Gegnerschaft zur Energiewende in Programm und Aktion übernimmt.
Wir machen aber zyklisch Versuche bei CDU und FDP in direkter Ansprache von gesprächsbereiten Abgeordneten.
 

Verfehlte Öffentlichkeits-Arbeit

Sie kennen die Anzeige "Klima-Schützer unter sich", erschienen in vielen Publikationen: Ein Kernkraftwerk und davor eine Windkraftanlage oder eine Voltaik-Anlage. Die Kernkraft-Unternehmen glaubten damit gemeinsam mit Wind und Voltaik ihr Ansehen zu verbessern. Nun, heute ist das Thema durch. Allerdings hätten schon damals die Kernkraftleute wissen müssen, dass die EEG-Gewinnler ihre Todfeinde sind. Man kann aus diesem Diagramm, dass wir Teufelskreis nennen, klar erkennen, oder auch so ableiten:
Unter dem Aspekt CO2-Reduktion müssen die EEG-Gewinnler permanent Angst vor der Kernkraft haben, weil die das ja im Gegensatz zu ihnen wirklich können – und niemand würde denen mehr folgen, wenn man an das Thema rational ranginge.



Ein Beispiel verfehlter Öffentlichkeits-Arbeit war eine Anzeigen-Kampagne wie folgt, zu der wir hier im Detail Stellung nehmen.
"
Unsere kritische Würdigung des "Energie-Politischen-Appells von 42 Personen des öffentlichen Lebens, die sich für Kernenergie engagieren"

Wir beziehen uns auf den „Energiepolitischen Appell“ als Inserat in deutschen Tageszeitungen (u.a. FAZ vom 21. August 2010) mit der Überschrift „Mut und Realismus für Deutschlands Energiezukunft“, den auch Sie unterzeichnet haben. Für energiepolitischen Realismus treten auch wir ein. Wir sind ebenfalls Ihrer Meinung, dass „Deutschland vor einer zentralen Zukunftsfrage“ steht. Ebenso wie Sie sind wir daher

 

-       gegen eine - auch durch zusätzliche Bürokratie herbeigeführte - politische Blockade von Investitionen in die Energieversorgung

-       für eine leistungsfähige und verlässliche Infrastruktur zur Versorgung mit Strom

-       dafür, dass die Stromversorgung sicher und zuverlässig bleiben muss

-       dafür, dass Energie für die Wirtschaft und die Menschen in Deutschland bezahlbar bleibt (und vom Staat nicht künstlich verteuert wird)

-       gegen neue und höhere Energiesteuern (wie eine Brennelemente-Steuer)

-       überzeugt, dass wir auf Strom aus Kohle und Kernkraft nach wie vor angewiesen sind, also weiterhin brauchen

 

Für kontraproduktiv und folglich für verfehlt halten wir dagegen Ihre Feststellung „Die Zukunft gehört den Erneuerbaren“. Das zielt auf die Stromgewinnung mittels Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen. Damit übernehmen Sie, was derzeit die in Deutschland führenden politischen Kräfte bekunden und anstreben, ohne sich in Ihrem Aufruf, was zwingend notwendig ist, von den schwerwiegenden Nachteilen für die deutsche Volkswirtschaft zu distanzieren. Dies sind unsere Einwendungen:

 

 

1. Sie konterkarieren Ihr im Inserat vertretenes Ziel, dass Energie (hier: Strom) bezahlbar bleiben soll. Warum?

 

Die Stromgewinnung aus Wind- und Sonnenenergie wird, wie Sie wissen, massiv subventioniert mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese Subventionierung wird nicht aus dem Staatshaushalt bezahlt, also nicht offen ausgewiesen, sondern besteht in der Zwangseinspeisung dieses Stroms in das allgemeine Netz und der gesetzlich festgelegten Zwangsvergütung für diesen Strom - für jede neue Anlage auf zwanzig Jahre garantiert.

 

Diese Vergütung geht in den allgemeinen Strompreis ein und muss daher von allen Stromverbrauchern in Deutschland als verkappte Steuer bezahlt werden. Das heißt: Mit jeder zusätzlich installierten Windkraft- oder Fotovoltaik-Anlage wird der deutsche Strompreis zwangsläufig in die Höhe getrieben, mindestens zwanzig Jahre lang. Der Strom wird also künstlich teurer und teurer. Das geschieht, obwohl der Strom aus Kernkraft, Kohle, Gas und Wasserkraft wegen seiner geringeren Kosten weitaus preisgünstiger ist. Wind- und Fotovoltaik-Strom wären ohne Staatshilfe unverkäuflich. Was unverkäuflich ist, ist überflüssig.

 

Eigentlich nicht sinnvoller Äpfel- mit Birnen-Vergleich, da man Fakepower nicht mit Strom aus Regelstromfähigen Kraftwerken vergleichen kann: Fotovoltaik-Strom ist 4mal so teuer wie Strom aus Braunkohle und Kernkraft, Windstrom 3 - 6mal so teuer, je nachdem, wo die Anlagen stehen: an Land oder im Meer. Die hohen Erzeugungskosten dieses Stroms erhöhen zurzeit den Strompreis um 2,5 Cent je Kilowattstunde (incl. Mehrwertsteuer) oder um etwa 10 Prozent mit einer weiter stark steigenden Tendenz. Demnächst werden es 4,5 Cent sein. Mit seinen staatlichen Zwangspreisen („Einspeisevergütungen“) belastet das EEG die Stromverbraucher, also uns alle, in diesem Jahr 2010 bereits mit mehr als 12 Milliarden Euro (ohne Mehrwertsteuer). Ohne das EEG hätten die deutschen Normalverbraucher in diesem Jahr mindestens 12 Milliarden Euro mehr für andere Ausgaben zur Verfügung, und das Streichen des EEG könnte wie ein kleines Konjunkturpaket wirken – also auch positiv auf die Arbeitsplätze. 

 

Werden wir Bürger gezwungen, mehr Geld für Strom auszugeben, haben wir weniger Geld für andere Lebensnotwendigkeiten übrig. Geld, das man sich verdient hat, kann man nur einmal ausgeben. Die Mehrausgaben für Energie schmälern die  Ausgaben für Essen, Kleidung, Anschaffungen, Reisen, kulturelle Veranstaltungen.… Unternehmen verlieren Absatz, müssen die Produktion einschränken, finden weniger Abnehmer für Dienstleistungen, müssen Arbeitsplätze abbauen oder können sie nicht erweitern.

 

Wenn die deutsche Wirtschaft mehr Geld für Strom ausgeben muss, verteuert sich für uns, was sie produziert, und sie ist gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland weniger wettbewerbsfähig oder auch gar nicht mehr. Damit gefährdet oder vernichtet das EEG deutsche Arbeitsplätze.

 

Die zwangsweise steigenden Strompreise treiben die energieintensive Stahl- und Metallindustrie, die Zementproduktion und die Glasfertigung, die Kunststoff- und Düngemittelhersteller mit ihren hunderttausenden von wirtschaftlichen Arbeitsplätzen zum Abwandern (Der VIK spricht von 800 Tausend plus 1,6 Millionen nachgelagerten Arbeitsplätze). Dann müssen wir diesen Bedarf unnötig importieren. Deutschland leitet damit seinen selbst gemachten wirtschaftlichen Niedergang ein. Das wird, wenn es so weitergeht, in eine wirtschaftliche Katastrophe führen.

Wer argumentiert, dass auch durch Wind- und Sonnenstromanlagen Arbeitsplätze entstanden sind und bestehen bleiben, unterschlägt oder will nicht wahrhaben, dass Arbeitsplätze wie oben aufgeführt durch sie verloren gehen. Oder gar nicht erst entstehen, da der Strom im internationalen Vergleich viel zu teuer geworden ist und der Preis immer schneller steigt. Subventionierte Arbeitsplätze sind unwirtschaftliche Arbeitsplätze. Unwirtschaftliche Arbeitsplätze sind gefährdete Arbeitsplätze. Gefährdete Arbeitsplätze sind schlechte Arbeitsplätze. Subventionierte Arbeitsplätze verdrängen nicht-subventionierte.

 

Diese Politik macht uns alle ärmer. Wollen Sie das?

Außerdem subventioniert das EEG Menschen mit Vermögen. Es sichert ihnen für die Anlage des Vermögens in Wind- und Fotovoltaik-Strom eine hohe Rendite. Mit dieser Rendite belastet werden alle übrigen Menschen. Mit dem EEG werden alle diese übrigen ausgebeutet. Daher ist das EEG ein sehr unsoziales Gesetz. Es ist unsozial, weil es in seiner Auswirkung eine gesetzliche Umverteilung von unten nach oben mit sich bringt. Es ist eine Umverteilung von wenig oder gar nicht betuchten Menschen zu vermögenden Menschen. Oder plakativ gesagt: von Arm zu Reich. Für diese Menschen wird der Strom mit dieser Energiepolitik auf Dauer immer weniger bezahlbar. Die hohen Einspeisevergütungen kassieren nur etwa 1 Prozent der Bevölkerung, dafür aufkommen muss der große Rest.

 

Und dafür treten Sie entgegen Ihrer Bekundung ein?

 

 

2. Sie konterkarieren das im Inserat vertretene Ziel, dass die Stromversorgung sicher und zuverlässig bleiben muss. Warum?

Der Strom aus Kernkraft, Kohle, Gas und Wasserkraft ist aber nicht nur weitaus preisgünstiger, sondern – was noch entscheidender ist – jederzeit sicher und verlässlich verfügbar. Das ist Wind- und Fotovoltaik-Strom nicht. Denn meistens passt der Wind nicht (er weht zu schwach, zu stark oder auch gar nicht), nachts scheint keine Sonne, und Strom großtechnisch zu speichern, ist noch immer nicht möglich. Daher müssen herkömmliche Kraftwerke stets bereitstehen, um die Fehlmengen sofort zu liefern („Schattenkraftwerke“). In Deutschland treiben inzwischen rund 21 300 Anlagen mit einer Nennleistung von über 26 000 MW ihr kostspieliges Unwesen. Aber kein einziges Kraftwerk ist ihretwegen entbehrlich geworden und vom Netz genommen worden. So wird es weiterhin bleiben. Auch wenn immer mehr Wind- und Sonnenstromanlagen aufgestellt werden: Es kann und wird gleichwohl kein einziges herkömmliches Kraftwerk abgeschaltet werden und verschwinden. Im Gegenteil, es müssen zusätzliche müssen zusätzliche (schnell regelbare) gebaut werden. 

Mit immer mehr Wind- und Fotovoltaik-Strom wird es immer schwieriger, Angebot und Nachfrage in Einklang und die Spannung im Netz stabil zu halten. Je mehr Wind- und Fotovoltaik-Strom, desto instabiler die Netzspannung. Früher war die Verteilung des Stroms vergleichsweise einfach. Produziert wurde er fast nur von den Versorgern und überwiegend in Großkraftwerken, abgenommen wurde er von Unternehmen und Haushalten. Das war vergleichsweise einfach zu kalkulieren und zu steuern. Aber mit dem Ausbau des „erneuerbaren“ Wind- und Fotovoltaikstroms schwankt die Produktion abhängig vom Wetter. Zudem wird der Strom dezentral produziert und ist so nur schwer zu kalkulieren. Selbst Privathaushalte speisen Elektrizität, die sie von Solardächern gewonnen haben, ins Netz ein. Die Versorgung ist daher nur schwer zu steuern, die Stromspannung nur schwer für die nötigen 50 kHz zu stabilisieren. Stromausfälle, zuvor in Deutschland unbekannt, stehen damit bevor.

Sind Sie sich darüber im Klaren, dass die privaten Haushalte 50 bis 60 Elektrogeräte haben und dafür eine stets verfügbare Stromversorgung brauchen? Glauben Sie, dass diese Haushalte aus purer Begeisterung für „erneuerbaren“ Strom und für vorgebliche CO2-Einsparung  zwecks behaupteten „Klimaschutzes“ Stromausfälle hinnehmen und der politischen Führung dafür Beifall klatschen?

Eine zusätzliche Herausforderung werden die (ebenfalls subventionierten) Elektroautos, denn unregelmäßig werden sie Strom aus den Zapfsäulen ziehen. Bis 2020 will die Bundesregierung eine Million E-Autos auf die Straße bringen.

Dabei ist das Stromnetz für eine Volkswirtschaft, die sich behaupten muss, noch wichtiger geworden als das Eisenbahnnetz.

Der wetterwendische und dezentrale Wind- und Fotovoltaik-Strom zwingt auch zu einem Umbau des Stromnetzes. Die deutschen Stromerzeuger und Hunderte Kommunalversorger, müssen im nächsten Jahrzehnt ihre Netze gegen die künstlich herbeigeführte Instabilität sichern. Dafür sind Milliardeninvestitionen nötig. Deutschlands größter Energiekonzern Eon rechnet mit 20 Milliarden Euro, die Deutschland bis 2020 in den Aus- und Neubau der Netze stecken muss, um zur einstigen Netzstabilität zurückzufinden.

Werden die gigantischen Windparks im Meer weitergebaut, muss in Deutschland mindestens eine tausend Kilometer lange Hochspannungsleitung gebaut werden, um den Strom von der See zu den Hauptverbrauchsgebieten ins Landesinnere zu bringen. Geschätzte Bauzeit 10 Jahre, geschätzte Kosten 3 bis 5 Milliarden Euro. Und das  alles zu Lasten der Steuerzahler und Stromverbraucher.

Trotzdem ist es das politische Ziel, die gesamte deutsche Stromerzeugung auf die „Erneuerbaren“ umzustellen. Umso mehr wird dann Strom aus herkömmlichen Kraftwerken benötigt. Der aber kann dann nur noch aus dem Ausland kommen, denn in Deutschland sind diese Kraftwerke dann ja abgeschafft. Dann ist Deutschland beim heute wichtigsten Rohstoff importabhängig. Und das soll eine sichere und zuverlässige Stromversorgung sein?

 

Alles dies pflegen die Propagandisten der „Erneuerbaren“ tunlich zu verschweigen. Und Sie unterstützen Sie darin. Für so eine schädliche, geradezu absurde Energiepolitik setzen Sie sich mit Ihrer Unterschrift ein. Denn Ihr Inserat wendet sich nur gegen einen „vorzeitigen“ Ausstieg aus der Stromerzeugung mit Kernkraft, Kohle, Erdgas und Erdöl, nicht gegen einen nahezu irreparablen endgültigen. Ihre „Energiezukunft für Deutschland e.V.“ ist ein Deutschland ohne Zukunft. Ein endgültiger Ausstieg vernichtet erst recht „Kapital in Milliardenhöhe“. Es sind die unnötig erzwungenen Kosten für die „Erneuerbaren“.

 

Diese Milliarden können und müssen sinnvoller ausgegeben werden. Warum auch solche sinnvolleren Verwendungen als unsichtbare Wirkungen zu beachten sind, vermittelt Ihnen das Buch des amerikanischen Ökonomen Henry Hazlitt (1894 bis 1993) mit dem Titel Economics! Über Wirtschaft und Misswirtschaft. Die Lektion – Die Beispiele – Die Nachgedanken. Olzog Verlag GmbH; München 2009. 255 Seiten. 24,90 Euro. Hazlitt beschreibt darin die immer wiederkehrenden Irrtümer, Trugschlüsse, Fehlurteile und Kurzsichtigkeiten in der Finanz- und Wirtschaftspolitik, weil sie die unsichtbaren Wirkungen von Maßnahmen außer Acht lassen.

 

Im übrigen ist der CO2-Saldo von Wind- und Fotovoltaik-Strom entgegen den Darstellungen führender Politiker und in vielen Medien annähernd Null.  Denn bei den derzeit 45 Milliarden kWh (2009), die mit Windkraft und Fotovoltaik ohne CO2Ausstoß erzeugt werden, gehen rund 1/3 für die energetische Eigenamortisation, 1/3 für den Betrieb der Schattenkraftwerke und 1/3 für Netzinvestitionsaufwendungen samt Transport verloren.

 

Kurz zusammengefasst

Das gegenwärtige EEG 

    • ist ein massiver Eingriff in die soziale Marktwirtschaft
    • vernichtet Kapital und Arbeitsplätze in Deutschland
    • verteilt Einkommen von unten nach oben  
    • macht die Stromversorgung in Deutschland unsicher, zu teuer und importabhängig
    • verunziert und zerstört wertvolle Natur und Kulturlandschaften  
    • ist klimatisch unwirksam und daher für die „Klimaschutzpolitik“ ohne Bedeutung

 

Deshalb unser Appell an Sie: Prüfen Sie, ob Sie mit dem „Energiepolitischen Appell“ immer noch so zufrieden und einverstanden sind, wie sie es vermutlich waren, als Sie ihn mit unterzeichnet haben. Unserem, auch Ihrem, Land würden Sie dienen, wenn Sie Ihren Appell noch einmal überdenken.

 

Rechtssicherheit EEG

 

Seit nunmehr 23 Jahren haben wir dieses unter Berücksichtigung der physikalischen Grundgegebenheiten unsinnige Gesetz,
damals eingeführt unter Rot-Grün unter Federführung von Umweltminister Trittin.
Es gab bereits einen Vorläufer mit weniger dramatischen Auswirkungen,
eingeführt unter der Steuerung durch die damalige Bundesumweltministerin Frau Dr. Merkel im Jahr 1997.
Viel Bürger sagen sich, dass dieses mit gesundem Menschenverstand nicht begreifbare Gesetz nicht sein kann,
weil es den Grundrechten des Bürgers widerspricht.

Hier noch mal zum Verständnis die Begründung: Es soll der Startup neuer Strom-Erzeugungsmethoden durch diese Finanzierungsart vorangetrieben werden

Es hat in der Tat 2x einen erfolglosen Versuch gegeben, gegen dieses Gesetz mit Rechtsmitteln vorzugehen:

a) im Jahr 2003 hat ein regionaler norddeutscher Netzbetreiber (EWE) zunächst in nationalen Instanzen
und dann bei der EU gegen wesentliche Bestimmungen des EEG geklagt und letztinstanzlich verloren
b) im Jahr 2005 hat eine Privatperson in OWL, gestützt durch den VGL e.V. in Enger, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Diese Beschwerde wurde nicht zur Behandlung angenommen.

Inzwischen gibt es ähnliche Gesetze in weiteren EU-Ländern, z.B. Frankreich, Tschechien, Italien.
Damit wird ein Erfolg eines Vorgehens gegen dieses Gesetz auf dem Wege über die Gerichtsbarkeit sehr unwahrscheinlich.
 

 

20 Jahre Erloesgarantie


Unter dem Eintrag EEG-Zahlen sehen wir, wie der EEG-Kostenblock stetig in immer größere Beträge wächst.
Ursache ist neben dem politischen Druck zur Installation natürlich auch die per Gesetz sichergestellte Wirtschaftlichkeit der Investitionen.

20 Jahre sicheres Geld ist ja ein Argument der Verkäufer und der Banken. Man argumentiert mit Bestandsschutz.
Was der Staat zugestanden hat, kann er nicht mehr nehmen!

 

Aber wie sicher ist die Anlage wirklich in der Situation wo, der Hype plötzlich kippt, die Politiker dem Druck der Öffentlichkeit folgen
und Windstrom- und Voltaik aus dem EEG ausschließen, weil man inzwischen akzeptieren muß, dass es schlichtweg unsinnig ist,
mit Wind und Voltaik Strom machen zu wollen?

Nun ist die eigentliche Gesetzes-Voraussetzung nicht mehr gegeben, ja dass Gesetz ist sogar wider die Interessen des Staates,
Bürger und Industrie mit lebensnotwendigem preiswertem Strom zu versorgen. Es gibt das allgemeine Rechtsverständnis der
Sittenwidrigkeit, mit dem auch vor Gericht Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen nicht Stand halten. Und in unserem juristischen
Laienverständnis behaupten wir, dass sämtliche kWh (Stromliefermengen-Entgelte von Fakepower-Anlagen) Lieferungen nicht den
allgemein akzeptierten Leistungsstandard einer kWh aus einem mit großen Schwungmassen betriebenen Synchrongenerator eines
Kraftwerkes entspricht, letztlich also hier eine Kundentäuschung gegeben ist und damit alle geleisteten EEG-Zahlungen im Rahmen
der Verjährungsfristen zurückgefordert werden können.       

Da nun diesem Bestandschutz-Argument jegliche Begründung entzogen ist, werden die EEG-Zahlungen auch für installierte Objekte

nicht mehr zulässig sein. Die Bank wird also das Einfamilienhaus zwangsversteigern bei einer Voltaik-Anlage, wenn der Investor seinen
Kredit nicht mehr bedienen kann und gleiches gilt für den Windpark-Anteilsbesitzer.


Sie halten das für unrealistisch? Hier ein sicher extremes Beispiel aus der Vergangenheit:
Im 3. Reich gab es ein Enteignungsgesetz, mit dem jüdischen Mitbürgern ihr Eigentum genommen wurde. Diese Objekte wurde dann an andere Bürger verkauft.
Nach Ende der Nazi-Herrschaft wurde wieder eine menschgerechte Gerichtsbarkeit eingeführt und den Käufern wurden die Objekte entschädigungslos wieder genommen.

 

Ausschreibeverfahren, der Ersatz der Preisfestsetzung durch eine Kommission 

Seit dem die Politiker als Entscheider des Planpreises EEG-Erlössätze wegen des ausufernden Kosten mehr und mehr am Pranger standen, sannen sie, diesem Druck zu entrinnen ohne das Ziel Energiewende aufzugeben. Insbesondere die FDP trieb diesbezüglich ein sogenanntes Quotenmodell argumentativ  voran. Wie funktioniert das? Es gibt keine festgesetzten Preise mehr wie beim EEG-Verfahren sondern den Stromverkäufern wird ein jährlicher prozentualer Anteil von Energiewenderstrom (Wind, Voltaik, Biogas) zur Beimischung ins Stromnetz vorgeben. Um diesen Prozentsatz zu erreichen müssen also alle Strom handelnden Versorger Energiewenderstrom in entsprechender Menge kaufen. Damit wird der Preis vom Markt geregelt. Was passiert nun, wenn die Handelspartner das einfach nicht tun. Für diesen Fall werden Strafzahlungen vorgesehen, die natürlich über den Herstellkosten der Energiewendestromerzeuger liegen müssen, damit man nicht einfach die Strafzahlungen tätigt. So ist das nämlich in Großbritannien geschehen, wo dieses Verfahren im Einsatz war und wegen zu niedriger Strafen gescheitert ist.

Es kam dann aber ganz was anderes dabei heraus, nämlich das Ausschreibeverfahren für den Mengenzubau an Wind (Onshore und Offshore), große Voltaik-Anlagen ab 750 kW und Biogas-Anlagen:
Der Gesetzgeber beschliesst eine jährliche Zubau-Kapazität an Fakepower in den 4 Formen Onshore und Offshore Wind, Biogas und Voltaik. Zusätzlich belässt man für Klein-Erzeuger eine Spielwiese (Dachanlagen Voltaik (750 kW), Kleinanlagen Windstrom (750 kW), Kleinanlagen Biogas (150 kW). Für diese Kleinanlagen gelten weiterhin festgesetzte Preise wie im alten EEG.
Um dieses jährlich per Gesetzgeber definierte  Volumen können sich Bieter in mehreren Ausschreibungen p.a. bewerben. Die BNetzA ist für das Verfahren zuständig. Sie legt Mengen- und Maximal-Preise fest. Die Bieter unter diesem Maximal-Preis erhalten die Zuschläge. Für die Teilnahme am Verfahren müssen sie eine Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorweisen und eine Sicherheit hinterlegen. Binnen einer mehrjährigen Frist ist die Anlage zu realisieren und ans Netz anzuschliessen, ansonsten verfällt die Sicherheit. Die wesentlichen Bausteine der Energiewende bleiben bestehen:
-- Der Bieterpreis hat 20 Jahre Gültigkeit
-- Vorrangeinspeisung und Ersatzzahlung, wenn der Strom nicht ins Netz gedrückt werden kann wegen Über-Kapazität
-- Privilegierung nach Bausgesetzbuch, d.h. die Baurechtlichen Vorschriften für Industrieanlagen im Aussenbereich erfahren keine Anwendung:
-- Es wird mit sogenannten Referenzertragswerten gearbeitet, was heisst, dass Bieter an windschwachen Standorten einen Preis angeben, der dann auf einen Standardertragswert normiert wird und mit diesem dann die Zuschalgsreiehnfolge ermittelt wird. Der Bieter erhält aber dann trotzdem den erhöhten Erlös
Neben dem Referenzertragswert gibt es weitere regionale Steuerungsverfahren:
- Begrenzungen in Netzausbaugebieten
- Regional-Quoten bzw. Ausschreibungen

Das Verfahren wird allgemein EEG 2017 genannt und so eingeführt
"Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549) geändert worden ist"
Nach Einführung des Verfahrens mit Planzahlen für die nächsten Jahre ab 2017 wurde in 2018 ein Nachschlag für die Jahre 2019-2021 beschlossen

Es zeigt sich bereits in 2018
-- ein weiteres Ansteigen der Komplexität der kaufmännischen und technischen Abwicklung
-- eine starke Verwerfung in der mengenmäßigen Umsetzung – bis Ende 2018 wurden praktisch noch keine Anlagen aus den ersten Ausschreibungen seit Beginn 2017 installiert
-- Durch den direkten Mengenhebel ist ein sehr viel stärkeres Engagement der Weltklimarettungs-minded Politiker gegeben. Es wird also je nach Regierungs-Konstellation häufigeres Anpassen der Ausschreibungsmengen erfolgen und damit für die Anlagen-Hersteller und Projektierer eine schlechtere Planbarkeit gegeben sein. Letztlich ist das freie Agieren am Markt noch weniger gegeben als in der Vergangenheit.

 

Mit diesem Ausschreibverfahren werden die Kapazitäten bis 2030 sich wie zu den gemäß unserer Schätzung folgenden Werten entwickeln

(MW)

2017

p.a. alt

2018

2030

p.a. neu

Veränder.

Onshore (*)

52.500

4.220

55.300

94.100

3.230

-24%

Offshore

5.400

1.633

6.500

15.000

800

-51%

Voltaik

42.500

1.650

44.500

68.500

2.000

+21%

Biogas

4.550

250

4.843

7.250

200

-20%

Unsere Werte 2030 fußen wie folgt:
- gesetzliche Anpassungen von 2018 als Ausgangswert
- Fortschreibung der Jahresmengen ab 2022 bis 2030: Wind-Onshore 2.900, Wind-Offshore 800, Voltaik Freifläche 2.900, Biogas 200
- die Zielmengen überschreiten damit die Deckelgrenzen wie 2014 festgelegt bei Voltaik und Onshore.
- die niedrigen Mengen 2018 u. 2019 bei (*) werden durch Nachholungen in den Folgejahren kompensiert.
- die Zusatzmengen 4.000 2019-2021 von 4.000 MW bei (*) sind additiv zu den Jahresmengen
- Für Voltaik-Anlagen bis 750 kW wird ein Jahreszubau von 1000 MW pauschal angesetzt, für Ausschreibungen ebenfalls 1.000.
- Menge 2030 = Menge 2018 + 12 x Jahreszubau (+ 4.000 bei (*))
Damit ergibt sich bis auf Voltaik ein deutlicher Rückgang des Zubaus.
Die derzeit heftigen Reaktionen der Windkraft-Gegner und Nimbys insbesondere in Hessen und Brandenburg wären in der Situation zu bewerten.

 

Die ersten Ausschreibungen in 2017/18 haben zu Zuschlägen zu völlig irrealen Preis geführt mit dem Ergebnis, dass bis Ende 2018 praktisch keine Neuinstallationen aus diesen entstanden. Die erfolgreichen Bieter werden wohl die Pönale  in Höhe von 30 EUR je kWh zahlen und das Gebot zurückziehen. Im Rahmen der Anpassung 2018 wurde allerdings die Zuschlagsverfallzeit von max. 54 Monate stark verkürzt


Wir war es vorher – bis 2016: Jedermann konnte eine Anlage bauen auf der Basis der bestehenden Gesetzgebung, d.h. der festgesetzten EEG-Erlöse  und Vorschriften. Es war eine Frage des unternehmerischen Mutes, sich auf der Basis der gegebenen staatlich fixierten Ertragsituation für den Bau einer Anlage zu entscheiden. Das hat uns diesen Ausbau beschert seit 2000


Bei Voltaik sind Dachanlagen und Freiflächen zusammengefasst. Es versteht sich dass neben dem Kosten- und Störeffekt des Stromes bei Onshore das zusätzliche Belastungsproblem für Anlieger und die Umwelt zu bewerten ist. Näheres dazu bei www.vernunftkraft.de

Kommunale Sicht (Windstrom, Voltaik)

Man muss hier trennen zwischen Engagement im EEG-Bereich durch die ggf. im Kommunenbesitz befindliche Energie-Versorgung, Zulassung von Windparks und dem Voltaik-Sektor

Betreffend das Engagement der Energie-Versorgung kann der Kommune nur geraten werden: Finger weg! (In der Praxis passiert das genaue Gegenteil)

Das Risiko für eine Engagement ist unter Berücksichtigung des Punktes Erlösgarantie immens (im Falle unseres Erfolges) und von der Kommune nicht zu verantworten.


Bei Zulassung/Genehmigung von Windparks besteht u. U. ein massiver Interessenkonflikt für die Kommunen-Verwaltung.
Einerseits fließt bei steuerlich sinnhaltiger Konstruktion der Windparkbetriebsgesellschaft ein attraktiver Gewerbesteuerertrag.
Andererseits sind im dicht besiedelten Deutschland mit Sicherheit Bürger durch Emissionen der Anlagen in Form von Schall und Schattenwurf betroffen
und es werden subjektive Argumente wie visuelle Beeinträchtigung ins Feld geführt. Ebenso wird mit Wertverlust von Wohnimmobilien argumentiert.
Nun haben die Länder konkrete Bestimmungen betreffend Abständen und Emissionen erlassen, die für die Kommunen bindend sind und ihnen damit die
Entscheidung formal einfach machen. In der Praxis werden diese Grenzen jedoch von den Anliegern als inakzeptabel angesehen.
Aber dieses Problem hat man ja auch bei Autobahnen und sonstigen in die Wohngebietsstruktur eingreifenden Maßnahmen.
Wertverlust von Wohnimmobilen ist ein schwaches Argument – wer ein Haus baut, will dort wohnen und es zunächst mal nicht verkaufen.
Im Problemfall mag der betroffene noch ganz anderen Unbill erleiden.
Die Kommune ist hier also im Interesse der eigenen Finanzierung gefordert, die sichere kommunale Einnahmequelle
Gewerbesteuer den Anliegern als Trost schmackhaft zu machen.


Bei Voltaik gibt es wenig Emissionen und somit wenig Argumente dagegen.

In jedem Fall sollte eine Kommune nicht für diesen volkswirtschaftlichen und ökologischen Unfug noch Geld durch Werbung und
Installation von so genannten Ökostrom-Beratern Geld zum Fenster hinaus werfen
und damit diesen leider durch Bundesgesetz hervor gerufenen Unfug noch unterstützen.